D. Johann Bugenhagens Schreiben an den Rath zu Augsburg

D. Johann Bugenhagens Schreiben an den Rath zu Augsburg wegen eines Kirchen-Vorstehers.

Aus einer alten Handschrift.

GOttes Gnad durch seinen eingebohrnen Sohn JEsum Christum, unsern Heiland und wahrhaftigen Helfer zuvor, Ehrfeste, Erbare, Weise, Fürnehme, Günstige Herren. Euer Erbarkeiten wisssen, das die Göttlich Weisheit beydes verkündiget hat, das in dieser lezten Zeit viel grössere Zerrüttungen sein werden, dann zuvor gewesen, und das dannoch der Sohn Gottes ihm ein ewige Kirch sammeln werde, und werde sie bey diesen sammlen, da reine Lehr des Evangelii gepredigt wirdt. Hat auch befolhen, das alle Menschen zu Pflanzung rechter Lehr ein jeder nach seinem Stand, dienen soll. Darum ob gleich diese Zeit unruhig ist, thun doch Euer Erbarkeit löblich und christlich, das sie für haben, ihre Kirchen recht zu bestellen, und können wir wol achten, wie ein grosse Betrübnus in allen verständigen Christen bey euch ist, wenn sie die jämmerliche Zerstreuung der Kirchen, die biß anher gewesen, anschauen. Bitten auch den Sohn Gottes, er wolle Gnad geben, das die Kirchen seeliglich bestellt werden, und wölle wiederum ein gnedigen Frieden geben.

Nachdem aber Euer Erbarkeiten begehren, das wir ein Mann anzeigen wöllen, dem Euer Kirchen als einem Pastori zu befehlen sey, können Euer Erbarkeit selbs bedenken, das solche Personen, die ein gebührlich Alter, Verstand und Uebung haben, ihre Dienst nicht leichtlich verlassen können. Gleichwol haben wir nach Gelegenheit Euer löblichen Stadt auff drey tüchtige Männer gedacht, nemlich auff die Ernwürdigen und Hochgelehrten Herren Doctorem Erhardum Schnepf, zu Ihen, und Herren Erasmum Sarcerium zu Leipzig und Doctorem Johann Förster in dieser Universität, und zweifeln nicht, Euere Kirche würde mit dieser einem,. dieweil sie alle drey gottsförchtige, wohlgelehrte, verständige, geübte, und ernste Männer sind, die nicht gewanckt haben, sondern in einer Lehr fest und bestendiglich blieben, wohl versorget sein. Sunst haben wir in der Universitet junge, gottsförchtige, wohlgelehrte Männer, als nemlich Magistrum Wilhelmum Haußmann von Dolz, der in Augspurg bekannt ist, und andere, und so Euer Erbarkeit solcher Personen bedürfften, haben wir nicht Zweifel, dieser Wilhelmus würde nützlich dienen, denn er predigt allhie oft, und schaffet viel Guts in Unterweisung der Ordinanden.

Diese unsere Antwort wöllet von uns freundlich verstehen, und mögen Euer Erbarkeit an der ernennten Männer einen schreiben, mögen auch uns wiederum zu wissen thun, was sie weiter bedencken  werden. Wir bitten auch Euer Erbarkeiten wollen diese Sach also ordnen, das in allen Kirchen einträchtige Predig sey, und nicht den Päbstlichen oder andern Widerwärtigen, etliche Kirchen eingeraumt werden. Auch bedencken wir, das zu arbeiten sey, das der Ernwürdige Herr Johann Brenzius ein Zeitlang zum Anfang zu Augspurg sein wolt. Der Allmächtig Gott wolle Gnediglich Euer Löbliche Statt und Kirchen, und Euer Erbarkeit, und die euern allzeit bewaren. Datum Witeberg am 12. Tag Maij des 1552. J.

Johannes Bugenhagen+
Pomer D.
Pfarrer zu Wittemberg.

Ergötzlichkeiten aus der Kirchenhistorie und Literatur
Johann Georg Schelhorn
Sechstes Stück
Ulm, 1762
Auf Kosten der Bartholomäischen Handlung

Joh. Bugenhagen, Ph. Melanchthon und Casp. Cruciger an den Churfürsten Joh. Friedrich

Wittenberg, 5. März 1546

Gottes Gnad rc. Wir sind aus vielen großwichtigen Ursachen sehr erschrocken und betrübt, daß der ehrwürdige Herr Dr. Martinus, unser lieber Vater und Lehrer, weggenommen wurde, da die ganze Christenheit sein noch länger bedurft hätte, und wir nun sind als die verlassenen einsamen Waisen. Wir müssen aber dem Willen Gottes gehorchen, und uns diese tröstliche Verheißung vorhalten, daß unser Heiland der Sohn Gottes gesprochen: „ich will euch nicht als Waisen verlassen,“ und: „ich bin bei euch alle Tage bis zu Ende der Welt.“ Darauf verlassen wir uns, und beten fleißig, daß der Sohn Gottes selbst sein Schifflein, nämlich die wahre einsame Kirche, regieren und erhalten wolle. Wir danken auch für E. C. F. G. Sorgfalt für die arme Christenheit, und Befehl, auf die Lehre Achtung zu geben. Wiewohl dieses Werk eine schwere Last ist, und viel schwerer, denn jemand gedenken kann, dennoch so erkennen wir uns dazu schuldig, wie Paulus zu Timotheo spricht: das schöne Kleinod, das dir zu treuer Hand befohlen, bewahre durch den heiligen Geist. Also hat uns wahrlich gedachter Herr Dr. Martinus ein schönes Kleinod und Beilage hinterlassen, den reinen Verstand christlicher Lehre; den wollten wir auch gern unverdunkelt auf die Nachkommen vererben: dazu uns Gott seine Gnade und heiligen Geist verleihen wolle. So wissen wir auch, daß Einträchtigkeit, Demuth und Geduld dazu von nöthen ist, dazu wir uns selbst und Andre vermahnen, und wollen durch Gottes Gnade also mit einander arbeiten, daß Keiner zu Zerrüttung Ursache geben wird. Doch sind diese große Sachen vornehmlich in Gottes Händen; den bitten wir wahrlich mit herzlichem Seufzen, daß er uns helfen und regieren wolle um seines Sohnes und seiner Ehre willen.

Quelle:
Auserlesene geistvolle Briefe Der Reformatoren und sonstiger bedeutender Männer der evangelischen Kirche Zur christlichen Erbauung und Belehrung von C.E. Renner, evangelischem Pfarrer. Stuttgart. C. Cammerer (früher H. W. Beck’s Verlag.) 1862

Luther und Bugenhagen an Churfürst Johann Friedrich

Gottes gnad durch seinen eyngebornen sohn/ Jesum Christum, vnsern heyland zuuor. Durchleuchtigster, hochgeborner, gnedigster churfurst vnd herr, nachdeme des hern Pauli Knod seligen verlassnen kinder vormunden vns bericht, wie das E.c.f.g. auf vntertheniges suchen der vorsteher des gemeinen kastens zu Torgau beuehl gethan, bemelte vorsteher an das lehen, ßo zuuor her Paul Knodt zu Torgau gehabt anzuweysen, wie denn auch geschehen vnd solches gethanen beuelhs halben das einkommen desselbigen lehens, den verlassnen kindern entzogen mocht werden, so doch E.c.f.g. solches lehen Petri vnd Pauli in der pfarkirchen zu Torgau vnd des andern zu Liebenwerd vfm schlos vf dem altar Johannis Euangelistae einkommen vf vnser der visitatorn vnterthenige vorbit bemelts herrn Pauli weyb vnd kindern drey jar lang nach seinem tode aufzuheben vnd zugebrauchen gnediglichen verschrieben, vnß derwegen gebeten, kegen E.c.f.g. die arme waysen zuuorbieten, dass sie bey solcher begnadung bleyben vnd nicht vor der zeit der dreien jaren von den vorstehern des gemeinen kastens dauon mochten gedrungen werden; dieweyl wir den solcher sachen vns wol wyssen zuerynnern vnd darzu auch vber solche begnadunge E.c.f.g. verschreybung, auch aller der zeit visitatorn gegebene versicherung selbs gesehen, welcher copien sich des zuerynnern E.c.f.g. wir hiemit vbersenden, ist an E.c.f.g. vnser vnterthenige bitte, E.c.f.g. wollen die armen waysen, welchen vater vnd mutter beyde in vierzehen tagen nach einander abgestorben vnd inen sunst wenig gelassen, soclher beyder lehen einkommen die drey jar wie die vorschreybung lauten, volgen zu lassen, gnedigen beuehl thun, damit sie von den vorstehern des gemeynen kastens zu Torgau daran biß auf ausgang der dreien jaren vnuerhindert bleyben mogen, dass auch solch einkommen durch Johann Walter, cantor zu Torgau, wie bey herrn Pauli leben moge den kindern zu gut eingemahnet vnd vberreicht werden; daran wird E.c.f.g. gott dem hern, welcher sich der waysen vater nennet, sunder zweyfel gefallen thun, so sind wirs auch vmb E.c.f.g. zuuordienen allezeit willig vnd pflichtig. Geben zu Wittemberg am tage Fabiani vnd Sebastiani im 1546. jar.

E.k.f.g.
vnterthenige
Martinus Luther D., Johannes Bugenhagen Pomer. D.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Erlaubnißschein an den Rath zu Kirchhain bei Dobriluck

Erlaubnißschein, gemeinschaftlich mit Bugenhagen und den Mitgliedern des Wittenberger Consistoriums

Den Vorstehern des gemeinen Kastens und den Geschickten des Rathes zu Kirchhain bei Dobriluck wird gestattet, einiges der Kirche daselbst gehörige Silberwerk zu verkaufen und mit dem Erlös Kirchen-, Pfarr- und Schul-Gebäude zu bauen und zu bessern.

Wir Martinus Luther unnd Johannes Bugenhagen Pommer, der heiligen Schrift Doctores zu Wittenberg, Vrkunden hiemit offenntlich, Nach dem die Vorsteher des gemeinen Kastens, nebenn denn geschicktenn des Radts zum Kirchhainn zu vns kommen, Vnns angezeigt vnnd vormeldet, wie sie etwas ann silberwerck der Kirche zustendig, Inn vorrath hettenn, des werth sich vngeferlich in funftzigk Gulden erstrecket, welchs sie bedacht zuuerkeuffenn vnnd das kaufgellt zum baw vnnd beßerung der Kirchenn, Pfarre vnnd schulenn heuser anntzwennden, vnnd Vns derwegen gebethenn, Inenn solchs zuerleubenn vnd vergunstigenn, Als habenn wir bewogen, das bemelt Ir fürnemenn Christulich vnnd zu erhaltung Irer Kirchen vnnd derselbenn diener nutze vnnd notig, Ine derhalben erlaubt vnnd nachgelaßenn obberurt sillberwergk des angezeigtenn werts zuverkeuffenn, annzuwendenn vnd zu den gedachten gebeudenn vnd besserung der gedachtenn heuser zugebrauchenn, Hbenn Inen auch zu beglaubigung vnnser bewilligung diesse offene kuntschrift gegebenn, mit vnnsernn gewonlichen pitzschaftenn vnd dem Consistoriall Innsiegel vorsiegeltt. Geschehenn zu Wittennberg, Montags nach Egidii, Anno rc. xlv.

Martinus Luther D.
Johannes Bugenhagen
Pommer D.

 

Lutherbriefe
herausgegeben von
Lic. theol. Johann KArl seidemann,
Pfarrer zu Eschdorf bei Dresden.
Dresden
H. J. Zeh (sonst R. Kori)
1859

Luther, Bugenhagen etc. an Churfürst Johann Friedrich.

6.5.1545

Durchlauchtigster, hochgeborner churfurst. E. churf. g. sint vnsere gebeth, schuldige vnd willige dinste in vnterthenigkeyt zuuor, gnedigster herre. Als E. churf. g. bey vns haben erinnern lassen, dass wir das vorglichene vrteil vf maß, wis E. churf. g. darinn Ire bedencken vns haben zugeschriben, in ehesachen den durchl. hochgeb. fursten vnd herrn, herrn Philipssen, herzogen zw Braunschweig vnd junkfraw anna, Ernsts v. Torschidel seliges tochter belangend, den parteien forderlich eroffen wolten, demnach haben wir furgenommen, dasselbe auf Mittwoch nach Trinitatis schirst kunftig zuerofnen vnd deshalb disen furbeschid an hochgedachten, vnsern gnedigen herrn gestalt. Bitten vntertheniglich. E. churf. g. wollen denselben s. g., auch gedachter junckfraw verkunden lassen vnd thuen E. churf. g. vnß daneben in vntertehengen dinsten gehorsamlich befehlen. Datum Wittembergk am Mittwoch nach Cantate anno im 1545.

E. churf. g. vnterthenige gehorsame
Martinus Luther, Johann Bugenhagen, der heil. schrift Doctores vnd wir die vorordente comissarien des Consistorii zu Wittembergk.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Luther und Bugenhagen An den Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen.

Bedenken Luthers und Bugenhagens über die Elevation im Rochlitzer Kreise.

Mit der Elevation ynn dem Rochlitzer kreise achten wir also zu furen sein solte Weyl solch Ceremony frey ist, erkand, vnd dem Christlichen glauben (wo sonst kein boser zusatzt geschicht) hierin kein fahr ist. So las man liggen was gefallen ist. Fellet das ander hinach so mags auch liggen. Auffrichten aber sol mans nicht, Es muste denn gar sonderliche not furfallen. Welchs hierin als das nichts ist an yhm selber, nicht leichtlich zuuermuten ist.

Gottes gebot Soll man halten
Da lege macht an

Martinus LutheR d.
Johannes Bugenhagen Pomer. D.

Lutherbriefe
herausgegeben von
Lic. theol. Johann KArl seidemann,
Pfarrer zu Eschdorf bei Dresden.
Dresden
H. J. Zeh (sonst R. Kori)
1859

Luther und Bugenhagen an Churfürst Johann Friedrich

16.12.1544

Gottes gnad durch seinen eingebornen son, Jhesum Christum, vnsern heiland zuvor. Durchleuchtister, hochgeborner, gnedigster churfurst vnd herr. E. c. f. g. wissen, dass alhie ein armer man ist, Bernhard Zettler, der etwa zum Jesse schulmeister gewesen, dem E. ch. f. g. ein lange zeit ein gnedig elemosyna geben. Nu ist ihm das gesicht also verderbet, dass er in diensten nit zugebrauchen; wie wol er gern arbeit vnd wol gelert vnd zu reden geschickt ist. Dweil yhn denn gott durch E. ch. f. g. alhie so lang vnterhalden hat, bitten wir in vnterthenikeit vnd vmb gottes willen, E. ch. f. g. wollen ihm gnediglich ein stipendium alß ein elemoysinen auch furohin verordnen, dafur er sich zu einer nutzlichen arbeit erbeut, die er bißanher vleissig gethan, nemlich die ordinanden, so anher komen, zu vnterweisen, dazu wir yhn vnd andre oft gebrauchen. Denn wir befinden im werk, dass dieselbig arbeit not vnd nutzlich ist. So soll billich die ordinatio nicht allein ein ceremonia sein, sondern es soll dabey ein ernstliche erkundung sein der lehre vnd ein vnterricht, wie vns denn viel bekennen, dass sie durch solch vnterweisen nutzlich erinnert werden. Zu diesem guten werk mag dises E. ch. f. g. werk dienen, so wird es gott one zweifel reichlich belohnen, der wolle E. ch. f. g. allezeit gnediglich bewaren. Datum Witemberg am 16. tag Decembris anno 1544.

E. ch. f. g. vnterthenige
Johannes Bugenhagen, Pomer, D,
Martinus Luther, D.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Luther, Bugenhagen und Melanchthon an den Churfürsten Johann Friedrich

Gottes gnad durch seinen eingebornen son, Jhesum Christum, vnsern heiland, zuuor. Durchleuchtester etc., E. ch. f. g. vbersenden wir in vnterthenigkeit vnser gering vnd einfaltig bedenken in der hochwichtigen, sorglichen sache, die handlung Brunßwig halben belangend, die warlich mehr denn menschliche vorsichtigkeit bedarf. Darumb wir auch nit viel geschrieben, zu dem, dass  E. ch. f. g. sehen, wie schwer zu raten, wo so viel vngleicher, vngewisser leute eine sache handeln vnd furen sollen. Darumb bitten wir,  E. ch. f. g. wolle diese kurze schrift gnediglich verstehen.

Dass aber gott sich wolle seiner kirchen annemen vnd fur vns sorgen, das hat er ganz klar angezeigt, dass der son gottes menschliche natur an sich genomen, damit er ja bezeuget, dass er den menschen gros achtet vnd liebet. Mit diesem trost sollen wir vns sterken vnd in diesem glauben gott vmb hulf ersuchen, der wolle  E. ch. f. g. zu allerzeit gnediglich schutzen, regirn vnd bewaren. Datum Witteberg, 20. Decembris Anno 1543.

E. ch. f. g.
vnterthenige diener
Martinus Luther D., Johannes Bugenhagen, Pomer. D., Philippus Melanthon.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Luther und Bugenhagen etc. an Churfürst Johann Friedrich.

Durchlauchtigster, hochgeborner furst. E. churf. gn. seind vnser vnterthenige, schuldige vnd gantz willige dinst allzeit zuuor bereit. Gnedigster herr! Auf E. churf. g. vntertheniglich entpfangenen befehl in sachen Ernsten von Starschedel belangend, haben wir gedachten Starschedel vf Mitwoch nach Vocem Jocunditatis itzt schirstkunftig anher erfordert vnd citirt, welchs wir E. churf. g. derhalben vndertheniglich anczuzeigen nicht zcu vnderlassen gewust, dieweil doctor Melchior Kling als in dieser sachen vorordenter anwald itzo nicht anheimisch vnd vns auch nicht bewust, ob er gleich zue derselben zceit widerumb anheim kommen wurde oder nicht, domit also in mangel desselben ein ander an seine stadt vorordent wurde. E. churf. g. nach vnserm vormugen zu vnterthenigem gehorsam zcudienen, thun wir vns hirmit vntertheniglich befehlen. Datum Montags nach Cantate Anno 1541.

E. churf. g. vnterthenige
Martinus Luther,
Joannes Bugenhagen, Doctores etc.

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefwechsel
Herausgegeben von Dr. C. A. H. Burkhardt
Leipzig
Verlag von F. C. W. Vogel
1866

Melanchthon, Luther, J. Jonas und Joh. Bugenhagen an Simon von Wenden, Drosten zu Vatenholz in der Grafschaft Lippe (1538)

Gottes Gnad rc. Wir vermahnen Euch und alle der Landschaft Regenten treulich, daß ihr, wie Gott aller Obrigkeit geboten, sein heiliges Evangelium und rechten Gottesdienst auszubreiten, zu fördern und zu erhalten, solche christliche Ordnung zu Gottes Ehren und zu Lob unsrem Herrn Christo und zu der Leute Seligkeit mit Ernst aufrichten und handhaben wollet. Denn dieser ist der rechte und höchste Gottesdienst, den die Obrigkeit thun soll und kann. So sind alle Menschen diesen Gehorsam Gott schuldig, daß wir unsern Herrn Christum hören, wie geboten: dieß ist mein geliebter Sohn, an welchem ich Wohlgefallen habe, den sollt ihr hören. Und Gott spricht: Wer denselbigen Herrn nicht hören werde, den wolle er ausstoßen und ewig strafen, wie Gott ohne Zweifel an den Widersachern des Evangelii solches Ausrotten mit der Zeit schrecklich anfahen wird. Denn die Tyrannen üben so viel Lästerungen Gottes, und besprengen sich mit der Heiligen Blute, daß die Strafe nicht lange ausbleiben wird. Darum wollet auch euch menschliche Bedräuung nicht abwendig machen lassen. Gott bewahre und stärke euch zu seinem Lob und eurer Seligkeit.

Quelle:
Auserlesene geistvolle Briefe Der Reformatoren und sonstiger bedeutender Männer der evangelischen Kirche Zur christlichen Erbauung und Belehrung von C.E. Renner, evangelischem Pfarrer. Stuttgart. C. Cammerer (früher H. W. Beck’s Verlag.) 1862