… Des Handels wegen, den Unsere Gnädige Herren an die Zwölf zu Grüningen der gefangenen Täuffer halben, die jezt hier zu Grüningen gefangen ligen, gebracht haben, damit sie dieselbigen nach Zürich schicketen, haben die Zwölfe einen Verdanck genommen, und beschlossen, aus einer jeden Kilchhöri zween Männer zu beruffen, und mit denselbigen zu beraten, was sie für eine Antwort geben wollten. Hierauf haben sich dieselbigen entschlossen vier Männer an Unsere Gnädige Herren zu schicken, und dieselbigen ernstlich und trungenlich zu bitten, daß, weil die Gefangenen, und andere, welche in dem Amt getaufft haben, das Recht so ernstlich anschryen, Unsere Gnädige Herren den Gefangnen und den übrigen im Amte das Recht gedeyen, und nochmalen eine Disputatz mit denselbigen an Orten und Enden, die unsern Herren gefällig wären, halten liessen. Wofern dieselben hierinn einwilligten, wollten sie die Gefangnen nicht hinterhalten. Anbey sollen sie begehren, daß mit dem Zwinglin geredt werde, daß er biderbe Leute auch lasse zu reden kommen, und einem armen Gesell seine Rede nicht im Halse erstecke, damit die Sache eigentlich erdauret werden könne, und Unsere Gnädige Herren und sie derselbigen los werden. Wenn aber Unsere Gnädige Herren den guten armen Gesellen, so wol den Gefangnen als den übrigen, das Recht abschlagen, und kein Gespräch mit ihnen halten lassen wollten, dessen man sich gar nicht zu ihnen versehe, sollen die vier Verordneten solches wiederum hinter sich bringen. Für das andere bitten die Amtleute den Vogt, daß er samt ihnen Unsere Gnädige Herren trungenlich, ernstlich, und zum höchsten bitte, daß, da dieselbigen ihm zugeschrieben, daß er es stracks bey dem Buchstabe bleiben lasse, und nichts von ihren Rechten vergebe, dieselbigen sie die alten und die Ehrbarkeit der ungeschickten nicht entgelten liessen, sintemal jedermann wisse, daß die Pfaffen sie in den Aufruhr und Widerwillen gebracht haben, dann dieselbigen haben vieles in den gemeinen Mann gestossen, daran jezt nichts seye, sondern sie in Gnaden ansehen, wie bisdaher, als gute Gnädige Herren, dann es seye an dem heurigen Jahrgange, daß die Welt ungeschickt seyn müsse; Sie wollten sich aber in das künfftige, wenn Gott will, als gehorsame Unterthanen schicken.
(Dieses Schreiben ist ohne Zweifel von Landvogt Berger, welcher zur Zeit, als die Widertäufferey entstanden, zu Grüningen regierte, und sich ihretwegen viele Mühe gegeben hat. Dasselbige ist zwar ohne Anfang und Unterschrift, befindet sich aber neben andern Schriften, die gedachter Landvogt Berger von den Widertäuffern hinterlassen hat.)
Quelle:
Beyträge Zur Erläuterung der Kirchen- Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes; Herausgegeben von Johann Conrad Füßlin. Dritter Theil. Zürich, bey Conrad Orell und Comp. 1747.