Gregor Brück an Johannes Friedrich von Sachsen, 25.10.1545

Gnädigster Herr. Ew. Churf. Gnade haben gesttern Doctorn MArtinum, Pomeranum, Philippum und mich gnädiglich mit Schweinen-Wildpret bedacht, deß sie sich alle und ich gegen E. Chf. G. ganz unterthäniglich bedanken, versehe mich auch, sie werden E. Ch. G. selbst schreiben und derwegen Danksagung thun. Das hab E. Chf. G. ich in Unterthänigkeit auch nicht unangezeigt lassen wollen. Datum ut. supr.
Gregorius Bruck

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen V.
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1838

Gregor Brück an den Bürgermeister und Rath zu Gotha, 19.1.1529

Unsern freundlichen Dienst zuvor, Ehrbare, Weise, gunstige Freunde; dieweil unser gnädigster Herr, der Churfürst zu Sachsen rc., eine gnädige Steuer zu Unterhaltung der Kirchendiener und Schulen bei Euch gewilliget, übersenden wir Euch ein Verzeichniß, wie Kirchen und Schulen bestellt werden sollen, und wollet bedenken, daß ihr solches von Eures Amts wegen schuldig seyd, den rechten Gottesdienst zu fördern, und die Jugend zur Lehr auferziehen zu lassen. Derhalben Ihr billig Fleiß anwenden sollet, daß dasjenige, so zu der Kirchen Versorgung geordnet, fleißig gehandelt werde. Und wollen Euch nicht bergen, daß unser gnädigster Herr in Erfahrung kommen ist Eures Unfleißes, so bei Euch in Verwaltung der Kirchengüter und sonsten befunden. Derhalben Seine Churf. Gnaden bedacht, daß künftig solcher Unfleiß in großen Güthern mehr zu besorgen sey, und haben schwerlich diese Steuer bewilligt. Damit aber Ihr und andere erkennen mögen, wie gern Seine Churf. Gn. Gottesdienst fördern und christliche Lehr erhalten wollen, haben demnach Seine Churf. Gnaden nochmals gnädiglich diese stattliche Steuer Euch zukommen lassen, doch also, daß Seiner Chf. Gn. jährlich davon Rechnung geschehe, daß Sein Chf. G. allzeit wissen, wie mit diesen Gütern gehandelt werde, und nach Gelegenheit damit schaffen mügen, und wollet Euch hierin erzeigen, wie Ihr wisset, daß ihr Gott schuldig und pflichtig seyd, darzu auch, daß unser gnädiger Herr unterthänige Dankbarkeit von Euch spüren möge. Das wollen wirr Euch freundlicher Meinung nicht verhalten, denn Euch freundlichen zu dienen sind wir willig. Datum zu Weymar. Dienstags nach Antonii anno 1529.
Gregorius Brück, Doctor
und Visitatores.

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834