Dem Durchl. rc. Herrn Friedrich, Herzogen zu Sachsen, des H. R. R. Churfürsten rc.
Durchlauchtigster, hochgeborner Fürst und Herr, Ew. Churf. G. sind unser Gebeth zu Gott und unterthänige gehorsamste Dienste allzeit in Fleiß zuvor. Gnädigster Herr. Auf E. Chf. G. Befehl, so durch Doct. Christianum Beyer uns nun etliche Mal vorgetragen, die Messe belangend, haben wir als die unterthänigen iin versammelter Gemein der Universität in Rathschläge genommen, und können uns einträchtigs Unterrichts nicht vereinigen. Die des Ausschusses haben eine Meinung begriffen, der eines Theils andere, als E. Chf. G. in der Unterschrift sehen wird, zugefallen. Etliche des Capitels sind einer andern Meinung, welche sie sich in kurze Schrift zu stellen, und E. Chf. G. auch zu überantworten erbothen. Aber die andern in der Universität, (als sind etliche Aerzte und sonst Philosophi), sagend, daß sie der Sache ganz unverständig, ihnen, ob in der Messe Mißbrauch, verborgen (sey); doch gefalle ihnen, wo solcher Mißbrauch, daß der selbe abgethan werde. Bitten unterthäniglich, E. Chf. Gn. wolle diesen Unterricht, den wir jetzt zur Zeit einträchtiglicher aus obenangezeigten Bewegungen nicht (zu) thun wissen, gnädigliche annehmen. Denn E. Chf. G. mit unterthänigem Dienst zu dienen sind wir allzeit schuldig und willig. Datum Wittenberg, unter unsers Rectorats Insiegen, Dornstag nach Conceptionis b. Mariae Virg. anno domini M.D.XXI.
E. Chf. G.
unterthänige Capellan
und Diener
Rector, Magistri und Doctores
der Universität zu Wittenberg.
Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834