Rath von Naumburg an Luther, Jonas, Bugenhagen und Melanchthon.

Den ehrwirdigen, achtbarn und hochgelahrten Herren Martino Luther, Justo Jone, Pomerano und Philippo Melanthoni, Doctoren und Visitatoren der Chur zu Wittenberg, unsern besundern großgünstigen Herrn.

Unsere ganz willige und unvordrossene Dienste nach bestem unserem Vormogen zuvorn. Ehrwirdige, achtbare und hochgelahrte, besunder großgünstige Herren! Es hat der ehrwirdige, achtbare und hochgelehrte Herr Nicolaus Meidler, der heiligen Schrift Doctor, unser itziger Pfarner ader Prediger, zu Förderung gottlicher eher und Unterhaltung der Armen uns eine Ordenunge uber unsern gemeinen Gotteskasten, wie es mit Erhaltung derselben und sunst allenthalben mit den Kirchen- und Schulendienern hinfüro soll gehalten werden, gestellet, mit Bitt und Begehr, dieselbige Kastenordenunge Ew. Ehrw. und A. zu berathschlagen, gunstlichen zu uberschicken rc. Demnach und dieweil wir dann in dieser Kastenordenunge nichtes anders, dann was die gottliche Eher, Vorsorgung armer Leut belangen thut, unsers Einfalls finden thun, und darneben gedachts unsers Herrn Predigers christlich Gemuth vormerken, als thun Ew. Ehrw. und A. wir erwähnte Ordenunge seiner Bitt, was euer Bedenken, uns hierinnen auch gunstig mitzutheilen, wie wir nicht zweifeln, ihr gunstig thun werdet. Das wollen umb Ew. Ehrw. und A. wir noch bestem unserm Vormogen ganz willig vordienen. Datum Donnerstag nach Mauricii 1537.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Elfter Band.
Briefe vom Juli 1536 bis August 1538
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1907

Rath von Naumburg und Nik. Medler, Pfarrer daselbst, an die Visitatoren zu Wittenberg (Luther, Jonas, Bugenhagen und Melanchthon).

An die Visitatores zu Wittenbergk. Tit. et salutatio.

Großgünstige Herrn! E. Ehrw. und Acht. tragen ohne Zweifel gonstigk Wissen, welcher gestalt wir an dieselben umb ein Diacon, den wirdigen und achtbarn Magistrum Benedictum Schumann, geschrieben und gebeten, daß uns derselbige zu solchem Ampt allhieher folgen mochte; auf welche eure gonstige Forderung er zu uns kommen, also daß wir ihne zu dem mal, do wir dreier Räth weis versammelt gewesen und seine Predigten zuvorn zweimol gehort, zu solchem Ampt angenommen, doran wir dann auch unser ganzen Gemein, der wirs hernoch vorgehalten, zu Gefallen gethan. Derhalben wir uns eures hierinne angewandten Fleiß und Förderung von wegen unser und unser Gemein gar dienstlichen nochmols bedanken. Und ist deßhalb an dieselben Euer ehrw. und Acht. unser gehorter Ursach halb und unsers Pfarners, des hochgelahrten und acht. Herrn Nicolai Medlers, Doctors rc., weiter ganz dienstliche Bitt, sie wollen obgedachten Herrn Magister zu solchem Beruf ader Vocation ihrer gebuhrlicher und gewohnlicher Weise noch, kraft ihres von Gott und der Obrickeit entpfangenen Befehls bestätigen und ihme solche Ordenung zum Priesterampt mittheilen. Das wollen wir rc. vordienen Datum Mittwochs nach Misericord. Domini 15374.

Der Rath und Pfarner zu Naumburgk.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Elfter Band.
Briefe vom Juli 1536 bis August 1538
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1907

Rat von Naumburg an Luther

Euer Ehrwird. und Achtb. fügen wir ganz dienstlichen wissen, daß wir den ehrwirdigen, hochgelahrten und achtbarn Herrn Justum Jhonam, der heiligen Schrift Doctor und Thumbrost rc., der uns ein viertel Jahrs auf gnädig Erlauben unsers gütigsten Herrn des Churf. zu Sachsen rc. treulich und mit allem Fleiß in unser Kirche mit Predigen und sonst gedienet, nachdem die Zeit seines Befehls sich geendet, mit gebührlicher Danksagung und unserm itzigen Vermögen nach kleiner Verehrung abegefertigt; wann wir uns dann schuldigk erkennen, Ew. Ehrw. und Achtb. als demjenigen, der solch Werk neben den andern, so es Befehl gehabt, hat helfen fürdern, derhalb schuldige Danksagung zu thun, auch vor das, daß Ihr neben ihnen uns auf weitern Befehl hochgemeldts unsers gnädigsten Herrn mit einem andern ordentlichen Prediger und Seelsorger, doran wir Gott Lob auch gute Genüge haben, gonstigk habt helfen fürdern und versehen. So thun wir uns solchs alles aufs allerdienstlichst und freundlichst hegen E. E. und Achtb. auch allen andern Herrn, so es auf entfangen Befehl gonstig haben helfen fürdern, bedanken, mit Erbietung deß, wo wir solchs neben unsern Bürgern und gemeiner Stadt umb dieselben hinwieder werden konnen vordienen, daß wirs mit unserm ganz willigen rc. Datum Donnerstag nach Exaudi 1536.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Elfter Band.
Briefe vom Juli 1536 bis August 1538
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1907