Johann Ernst an Justus Jonas

7. Dec. 1549

Von Gots gnaden Johans Ernst, hertzog zu Sachsen.

Unsern gnedigen grus bevhor. Wirdiger und hochgelarter, lieber andechtiger, wir geben euch guter meynung zu erkennen, wie das wyr durch unsern lieben andechtigen doctor Morlyn bericht seynd worden, erstlichen das ir uns ewrn unterthanigen dinst hapt vormelden und antzeigen lassen, solchs thun wir uns widderumb jegen euch gantz gnediglichen bedancken. Zum andern hatt er uns auch angezeigt, wie das ir uns zum unterthenigsten bitten thutt, das wir uns ja nichtes wollen schrecken lassen der Interims halben, darauff geben wir euch zu vorstehen, ob wohl gleich das Interim uns von dem bapst, auch von dem bischoff dreymhall zugeschickt ist worden, haben wir doch nitt darein wollen willigen, und haben derhalben key. mayt. wollen uns bey der rechten warheit des euangelij bleiben lassen, aber uns ist kein antwortt widder worden. Wir sind aber durch vorleihung Gots gnad entlichen entschlossen, bey der rechten warheitt zu vorharren, das helft uns Christus Jesus. Sulchs haben wir euch unangetzeigt nitt wollen lassen, dann womit wir euch gnedigen guten willen wissen zu ertzeigen, seind wir zu yder tzeitt geneigt. Datum in unser Ehrnburgk zu Coburgk, sonnabent nach Nikolai ihm 49. Jhar etc.

Unser eigen handschrifft m. pr.