Kurfürst Ludwig’s von der Pfalz Schreiben an Melanchthon, wegen der Bauern Aufruhr.

Von Gottes Gnaden Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Erztruchses und Churfürst rc.

Unsern Gruß zuvorn. Ehrsamer, lieber, getreuer! Wir zweifeln nicht, du habest vernommen, und gut wissen, welchermaß die Aufruhr und Empörung des gemeinen Mannes gegen alle Obrigkeit sich auch fürnemlichen um und in Unserm Fürstenthum hausen und beschwerlichen, in einem Schein zu Handhabung des Evangeliums, aber daneben viel Ungeschicklichkeit mit Raubnahme, Brand, Todtschlag und andere unchristliche Handlung gegen Uns, den Unsern geistlichen und weltlichen Grafen, Herrn, Ritter und Knechten, darzu Kirchen und Clausen zu aller muthwilliger Ungehorsamkeit, über das Wir Uns erboten, wo sie nicht unziemliche Beschwerlichkeit hätten, darinnen Milderung zu thun sich befleißen und üben; wiewohl Wir nun etlicher maßen Fug und gute Ursachen gehabt, gegen denselben ungehorsamen, aufrührischen, ungestümen Versammlungen auch zu handeln. So haben Wir als der Landfürst eine Bedaurung getragen, Unser eigen Volk und christlich Blut zu durchächtern und vergießen, und darum zu verhüten, weiters daß verärgen und verderben Land und Leute, Uns den Weg der Gütigkeit vorgenommen, eigner Person zu zweien versammleten Haufen geritten, und unterstanden in der Güte mit ihnen zu handeln als auch beschehen und haben so viel mit ihnen gedingt, daß Wir Uns der XII Artikel wegen, die sie an Uns begehrt, wie du hieneben vernehmen werdest, ferner zu disputiren ermessen und handeln, daß darinn billig zu halten oder nicht, eines Landtags, der in der nächsten Woche nach Pfingsten gehalten werden soll, vereinigt, dergestalt was Wir Uns derselben mit ihnen vergleichen mochten, das hat seine Wege, was Wir Uns aber nicht vertragen konnten, das sollte stehen zu Churfürsten, Fürsten und Standen des Reichs, was sie gemeinlichen in dem für gut ansehen, beschließen, bewilligen und thun würden, daß Wir Uns auch das gefällig sein lassen, und dem folgen wollen. Dieweil nun nicht allein Uns, sondern aller Obrigkeit und Ehrbarkeit zu Erhaltung Friedens und Rechtens merklichs und viel daran gelegen, auch Verhütung ferner Nachtheil und Schaden, darzu Zerstreuung Land, Leute, christliches Blut vergießen, welches zuvorkommen Wir je höchstes Fleiß begierig, auch ungern nichts, daß Wir nicht mit Gott, Grund, Fug, Recht und Gerechtigkeit haben vornehmen wollen; und dann du, als ein Geborner und Erzogner der Pfalz für Andern in der heiligen Schrift erfahren, und geübt, berühmt, und ohne Zweifel dem Frieden und Gerechtigkeit geneigt, zu dem in solchen Artikeln als ein Schiedsmann benennt bist, so ist Unser gnädiges Bitten und Begehren, du wollest dich der Sache zu gut beladen, und auf nächst künftig Pfingsten eigner Person bei Uns hier zu Heidelberg erscheinen, oder wo es je nicht sein könnte, wenigstens Uns deinen Rath und gut Bedenken aus göttlichem Recht wahrer evangelischer Schrift, mit Anzeigung der Ende und Orte, da es geschrieben steht, was Wir als ein weltlich Obrigkeit derselben XII Artikel zu halten thun und lassen. Dergleichen die Unterthanen Uns in demselben herwieder zu leisten schuldig sein eigentlichen und unterschiedlichen in obgemeldter Zeit uns schriftlichen zuschicken. In dem thust du ein gut Werk, auch Uns angenehmen guten Gefallen mit Gnaden zu erkennen.

Dat. Heidelberg Donnerstags nach Cantate Anno MDXXV. Dem Ehrsamen Unserm lieben getreuen Philippo Melanchthon, jetzt zu Wittenberg.