Ph. Melanchthon und Joh. Brentz an den Landgrafen Philipp von Hessen.

Durchlauchtiger rc. Der Brüderschaft halben, mag sein, daß man Christen, so irren, und doch den Irrthum nicht vertheidigen, als Brüder dulden solle, wie Christus selbst seine Jünger geduldet hat. Aber diejenigen, so ungegründete Lehre vorgeben und vertheidigen, kann man nicht für Brüder halten; denn man soll ja nicht willigen in unrechte Lehre. So hat auch Paulus die Galater angenommen, daneben aber von denjenigen, so unrechte Lehre vorgaben, gesprochen: ich wollte, daß die, so euch beschneiden, weggeschnitten würden.

Denn wie können wir doch Brüderschaft mit unserm Widerpart machen, und also willigen, daß sie ihre Lehre vertheidigen für recht und gewiß, so doch unser Gewissen anders fühlet und hält? Es ist doch noth, daß man gewiß sei, was man hält und lehrt. Wahrlich, wenn das Herz ungewiß ist, und soll also ungewiß etwas vorgeben, so ist’s übel verwahrt wider Gottes Gericht; wie Paulus spricht: was nicht aus dem Glauben geschiehet, ist Sünde; und bedarf guter Erfahrung, wie der Glaube gewiß sein muß, so er vor Gottes Gericht bestehen soll.

Wie kann man vermeinen, es liege nicht groß daran, was man lehre, es sei genug vor Gott fromlich und ehrbarlich leben! Also wären viel Philosophen auch christlich gewesen. So ist auch die Lehre nicht zu richten nach dem Schein eines bürgerlichen Lebens, sondern nach Gottes Wort…. Immerhin sind wir schuldig, zu bekennen, was wir glauben, sowie wir auch schuldig sind, andern nicht zu wehren, die Lehre, so wir nicht gewißlich für recht halten, zu verbieten. Zudem ist auch noth, daß wir bedenken, daß wir nicht andre gute und gewisse Lehre mit dieser ungewissen Subtilität stopfen, wie bereit zum Theil geschiehet. Verfolgen doch die Zwinglischen ohne ein Concilium die Papisten und Wiedertäufer; warum soll den Andern unrecht sein, ihre ungegründete Lehre zu verbieten außerhalb des Concilii? sonderlich so dadurch rechte, gewisse Lehre gefördert und Friede erhalten wird.

Quelle:
Auserlesene geistvolle Briefe Der Reformatoren und sonstiger bedeutender Männer der evangelischen Kirche Zur christlichen Erbauung und Belehrung von C.E. Renner, evangelischem Pfarrer. Stuttgart. C. Cammerer (früher H. W. Beck’s Verlag.) 1862

Luther an Landgraf Philipp von Hessen.

22.9.1531

Gnad und Friede. Durchleuchtiger, hochgeborner Furst, gnädiger Herr! Ich hab E. F. G. Schrift sampt der Universitäten Urtheil empfangen und in Abwesen Doctor Gregor Brucken gelesen zum Theil, und will E. F. G. nicht bergen, daß ich vorhin in dieser Sachen des Koniges zu Engelland mein Urtheil geschrieben an einen Doctor, der solchs von mir in Geheim gebeten, welches ich E. F. G. sobald ich kann, will zufertigen. Denn ichs mit der Universitäten Urtheil keinesweges halten kann. Doch weil E. F. G. mir samptlich und Doctor Brucken geschrieben, will ich sein harren oder gen Weymar die Sachen zu ihm schicken und aufs forderlichst unser antwort helfen E. F. G. zu schicken. Denn ich hab den Boten nicht wollen lange aufhalten und hab doch in der Eile nicht mehr itzt konnen thun. E. F. G. zu dienen bin ich willig und bereit. Hiemit Gott befolhen, Amen. Freitags nach St. Matthäi Apostoli 1531.

E. F. G. williger
Martinus Luther.

Dr. Martin Luther’s sämmtliche Werke
Herausgegeben von
J. K. Irmischer u.a.
Briefwechsel Neunter Band.
Calw und Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung.
1903

Luther an den Landgrafen Philipp von Hessen

28.10.1530

Gnad und Friede von Christo. Durchlauchtigster, hochgeborner Furst, gnädiger herr! Ich hab E. f. G. Schrift und etlicher Unterricht in furliegenden Sachen empfangen. Und erstlich, daß E. f. G. begehrt, ein Buchlein zu Trost der Schwachen auszulassen, will ich E. f. G. nicht bergen, daß ich ohn daß gefaßt bin, ein Buchlein in Kurz auszulassen, darin ich den Abschied und ungeschicktes Furnehmen der Fursten rühren will, mit Vermahnung eins jders Gewissen, daß kein Unterthan schuldig sei, wo kais. Maj. wurde drauf beharren, Gehorsam zu leisten, sondern will (so viel meine Feder vermag) vor solchem Gehorsam abschrecken, daß sich niemand soll begeben in solche lästerliche mordische und teuflischen Anschläge, Gott gebe, daß ich viel Frucht damit schaffe, Amen. Dennoch soll es verwahret sein, daß mans nicht mag ufruhrisch schelten.

Zum andern, bin ich hoffend, daß Gott ein Mittel werde treffen, daß umb dieser Sachen willen kein Blutvergießen soll geschehen. So hab ich auch (wo es je dazu kommen wollt, da Gott fur sei!) meinem gnädigsten Herrn, dem Kurfursten, meine Meinung angezeigt, was man thun möge mit der Gegenwehre, welche ahn Zweifel E. f. G. unverborgen sein wird, weil ich doch sehe und merke, daß man einen gemeinen Rathschlag davon haben wird, und mir fährlich, als einer geistlichen Person, solchs schriftlich darthun, aus vielen Ursachen.

Und bitte, E. f. G. wolle sich nicht befrembden, daß wir in etlichen Stucken uns mehrmals erboten, als mit Fasten, Feiren, Speisen und Gesange anzunehmen, denn wir wissen doch, daß sie es mit solcher Maaße nicht annehmen können, und dient uns dazu, daß wir unsern Glimpf desto hoher heben, und ich in meinem Buchlin ihren Unglimpf desto gewaltiger treiben moge. So ists uns auch ein Fehler, wo es schon wurde dermaßen angenommen. Hiermit Gott befohlen, Amen.

Aus Torgau, am Tage Simonis et Judae 1530.

E. f. G. williger Martinus Luther

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Achter Band.
Briefe vom Juni 1530 – April 1531
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1898

Luther, Martin – An Landgraf Philipp von Hessen.

Gnade und Friede von Christo. Durchlauchtigster, Hochgeborner Fürst, gnädiger Herr. Daß Ew. Fürstl. Gn. begehrt ein Büchlein, zu Trost der Schwachen auszulassen, will ich Ew. Fürstl. Gn. nicht bergen. daß ich ohne das gefaßt bin, ein Büchlein in Kurzem auszulassen, darin ich den Abschied und ungeschicktes Fürnehmen der Fürsten rühren will, mit Vermahnung eines jeden Gewissen, daß kein Unterthan schuldig sei, wo Kais. Majestät würde drauf beharren, Gehorsam zu leisten; sondern will, soviel meine Feder vermag vor solchem Gehorsam abschrecken, daß sich Niemand soll begeben in solch lasterliche, mordische und teuflische Anschläge. Gott gebe, daß ich viel Frucht damit schaffe, Amen. Dennoch soll es verwahret sein, daß man’s nicht mag aufrührerisch schelten.

Zum andern bin ich hoffend, daß Gott ein Mittel werde treffen, daß um dieser Sachen kein Blutvergießen soll geschehen. So habe ich auch meinem gnädigsten Herrn dem Churfürsten meine Meinung angezeigt, was man thun möge mit der Gegenwehr, welches ohn Zweifel Ew. Fürstl. Gn. unverborgen sein wird, weil ich doch sehe und merke, daß man einen gemeinen Rathschlag davon haben wird; und mir fährlich als einer geistlichen Person solchs schriftlich darzuthnn, aus vielen Ursachen. Hiemit Gott befohlen. Amen.

Ans Torgau. Am Tage Simonis und Judae 1530.
Ew. Fürstl. Gn. williger
Martinus Luther.

Quelle:
Hase, Carl Alfred – Luther-Briefe in Auswahl und Uebersetzung für die Gemeinde herausgegeben Leipzig, Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel 1867

Luther an Landgraf Philipp von Hessen.

15.10.1530

Gnad und Friede von Christo. Durchleuchtiger, hochgeborner Furst, genädiger Herr! Ich hab E. f. G. Schrift und die christliche Vermahnung drinnen gern und frohlich empfangen, bedank mich auch gegen E. f. G. solcher treuer und fleißiger Vermahnungen, will auch, ob Gott will, nachdem ich sehe, daß der Widertheil verstockt kein Anbieten noch Mittel annehmen will, je länger je weniger weichen, so viel an meiner Person liegt. So finde ich auch die Unsern (Gott Lob!) noch also gesinnet, daß sie nicht geneigt sind, viel zu weichen, wiewohl ich noch nicht mit ihn‘ in allen Stücken gehandelt habe. Ich will aber das Meine nach allem Vermogen dazu thun, denn ich hoffe, Gott werde, wie angefangen, auch vollend hinaus helfen. Derselbig wolle E. f. G. stark und rein erhalten in seiner Gnade, Amen. Zu Wittemberg, Sonnabends nach Calixti 1530

E. F. G. williger
Martinus Luther

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Achter Band.
Briefe vom Juni 1530 – April 1531
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1898

Bucer, Martin – An Philipp von Hessen.

7.9.1529

Dem Durchleuchtigen Hochgepornen Fürsten und Herrn, Herrn Philip, Landtgrauen yn Hessen, Grauen zu Katzenellenbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, m. g. F. u. H.

Durchleuchtiger Hochgeporner Fürst, Gnediger Herr. E.F.G. wünsche ich meerung der gnade Gottes, mit erbytung meyner underthenigen schuldigen dienst zuvor, und füge yr zu wissen, das gestern, zu eben, hie ankomen synd, myne lieben brüder Zwingly und Oecolampadius, der meynung hie zu verziehen, biß uff angesetzten tag, von hynne sampt D. Hedio und myr zu reyten, wie E.F.G. denselbigen bewilligt hat. Das hab ich E.F.G. zu underthenigen gefallen, sich wissen weyter yn den sachen, weß sy furgenommenen handel dienstlich ansteht, zu halten, nit wöllen unanzeigt lassen. Die der Allmechtige zu ufnen, die er synes heyligen namens, sampt den yren, yn aller glückseligheit beware, deren ich mich auch uffs demütigest begeer befohlen zu seyn. Datum Straßburgk uff den sybenden tag des September.

E.F.G.
undertheniger
Martin Bucer.

Urkunden aus der Reformationszeit
Ch. Gotthold Neudecker
Cassel, 1836
Bei J. C. Krieger

Bucer, Martin – An Philipp von Hessen.

1529

Dem Durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen, Grauen zu katzen Ellenbogen, mynen gnedigen Herrn zu synen gnaden eignen Handen.

Durchlüchtiger, Hochgeborner Fürst, gnediger Herr. Ew. F. G. wünsche ich vonn got, dem Allmechtigen syn gnad und wolfart, sampt myner undertheniger und schuldiger Diensten. Dann yr E.F.G. als eyn besunder Christlichem Haubt, alle Diener gotts und guthertzigen zugewandt und gehorsam syn sollen. Es befilhet uns Zwingli E.F.G. schriftlichenn anzuzeigen, wann wir vonn Hynen gedachten zu verrytten, uff das sie uns hetten durch yre Diener und lebendig geleyt, uff gewisse Zit und malstatt, wüssen zu empfahen. Daruff ist durch mich und myn mittbruder, eyner uß mynen Herren, so in soliche zu befragen und sonderlich befelh hatt, angesprochen, den syhet für gut an, das wir uff den achtzehnden tag des Septembris, vonn hier ußrütten, biß ghen Wachßlen, das myner Herrn eyns Rhats, unnd vier meilen von der Statt Straßburg gelegen ist, Und am xixtag fürter uff Zweyenbruck zu. By dysen abreden und fürnemen, es unsserthalb, will gott, beruhen solle. Welches ich undertheniger wolmeinung uff befelh myns lieben Brüders Zwingli, der sich am Höchsten Zu besorgen hat, E.F.G. zugeschrieben, die gott zu allem guten erhalten wölle, den wir unß, als unsser F.G. und Herr undertheniglich befehlend.

Geben Straßburgk.
E.F.G.
undertheniger
Martin Bucer
Diener Im Wort Gots
zu Straßburgk.

Urkunden aus der Reformationszeit
Ch. Gotthold Neudecker
Cassel, 1836
Bei J. C. Krieger

Luther an Landgraf Philipp von Hessen

16.12.1529

Gnad und Friede von Christo Jhesu. Durchleuchtiger, hochgeborner Furst, gnädiger Herr! Ich hab E. F. G. Schrift durch diesen Boten empfangen und vernommen, was ungeschlachts Dinges durch die Pfaffen in den Kaiser gebräuet wird, und hoffe zu Gott, der sich im Psalter rühmet, daß er der gottlosen Fürsten und Leute Anschläge zu nichte macht, werde uns itzt auch erhoren, und solche Anschläge zu nicht machen, allermeist, weil sich itzt die Pfafferei so hoch ruhmet und trotzet auf den Kaiser und menschliche Hulfe, und gar nichts nach Gotte fraget, noch ihn anruft. Gott behute nur uns auch, daß wir nicht auf unser Witze und Kraft pochen, sondern seiner Hulfe begehren und gewarten, so wird sie gewißlich kommen. Daß auch E. F. G. begehrt, wo ich wurde zu Rath gefragt, m. gn. Herrn dahin helfen bereden, daß man dem Kaiser in die Hulfe wider den Turken nicht willige, es werde denn zuvor ein gemeiner Friede zugesagt und gemacht rc.: so bin ich bisher noch nicht ersucht, weiß auch gar nichts, wie es zu Speyr itzt oder zu Schmalkalden gehandelt ist, wo die Sache stehe oder gehe, daß ich auch dieß mal nichts weiß hierauf zu antworten; kompts aber dazu, will ich, ob Gott will, in das Beste helfen rathen, denn mir solche Sache alsdenn auch wird ins Gewissen kommen, und wohl gezwungen werde, das Beste zu rathen. Indeß will ich bitten, so viel ich mag und kann mit Gottes Gnaden, daß nicht der Pfaffen Wille, sondern Gottes Wille geschehe, Amen. Ich befelh E. F. G. in Christus Gnad, Amen. Dornstags nach S. Lucie 1529.

Martinus Luther.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Siebenter Band.
Briefe vom Oktober 1528 – Juni 1530
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1897

Luther und Melanchthon an Philipp von Hessen, 8.7.1529

Dem Durchleuchtigen, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philipps, Landgraven zu Hessen, Graven zu Catzenelnbogen, Ziegenhayn, Dietz und Nidda, meinem gnädigen Herrn.

Gnad und Friede in Christo. Durchleuchtiger, hochgeborner Fürst, gnädiger Herr. Daß E. F. G. unser beider Schrift empfangen und darauf fürder bestehet, daß wir gen Marburg kommen sollen, guter Hoffnung, es solle Einträchtigkeit daraus folgen, so wollen wir auch gerne und geneigtes Willens das unser dazu thun, und nach Gottes Gnaden auf bedeute Zeit, so wir gesund und leben, zu Marburg erscheinen. Der Vater aller Barmherzigkeit und Einigkeit gebe seinen Geist, daß wir ja nicht umsonst, sondern zu Nutz und nicht zu Schaden zusammenkommen. Amen. Christus sey E. F. G. Regierer und Leiter. Amen. VIII. Iulii 1529.

E. F. G.
unterthänige
Martinus Luther
Philippus Melanchthon

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834

Luther, Martin – An den Landgrafen Philipp, vom 23. Junius 1529.

Gnade und Friede in Christo. Durchlauchtiger,

Hochgeborner Fürst, gnädiger Herr! Ich habe E. F. G.1) Schrift und gnädiges Begehren, daß ich mich soll gen Marburg begeben, mit Oecolampad und den Seinen eine Unterrede zu haben, des Zwiespalts halben vom Sacrament, ob Gott wollte Friede und Einigkeit geben, unterthäniglich vernommen. Wiewohl ich aber eine schlechte Hoffnung habe zu solchem Frieden; so ist doch ja E. F. G. Fleiß und Sorge hierin hoch und sehr zu loben, und ich für mich willig bin, solchen verlornen und vielleicht auch uns fährlichen Dienst E. F. G. mit allem Fleiß zu beweisen, und E. F. G. Willen und Fürnehmen nach mich begeben, wohin ich soll. Denn ich den Ruhm mit Wahrheit dem Widertheil nicht lassen will (ob Gott will), daß sie mehr zum Frieden und Einigkeit geneigt wären, denn ich. Ich will E. F. G. eben so mehr bei Zeit dürre heraus sagen, was ich denke. Aber da bitte ich für, gnädiger Fürst und Herr, daß E. F. G. wollten gnädiglich bedenken, oder auch erforschen, ob jenes Theil auch geneigt wäre etwas zu weichen von ihrer Meinung, damit endlich übel nicht ärger werde, und eben das Widerspiel deß gerathe, das jetzt E. F. G. so herzlich und ernstlich sucht. Denn was hülfe es, zusammen kommen und unterreden, so beider Theil mit Fürsatz kommet, nichts überall zu weichen?

Mich stehet die Sache an, als suchten sie durch E. F. G. Fleiß ein Stücklein, daraus nichts Gutes folgen will, nämlich, daß sie hernach wider uns rühmen mögen, wie es kein Fehl an ihnen gewesen sei, hätten solchen großen Fürsten bewegt, und wollten also uns durch E. F. G. Namen mit Unglimpf beschweren, als wären wir Feinde des Friedens und der Wahrheit, sich aufs Allerfeinste zu schmücken. Ich kenne den Teufel wohl, was er sucht. Gott gebe aber, daß ich hier nicht ein Prophet sei. Denn wo es nicht ein falscher Tück, sondern rechter Ernst wäre bei ihnen, Friede zu suchen: dürften sie solche prächtige Weise, durch große mächtige Fürsten, nicht fürnehmen; denn wir von Gottes Gnaden so wüst und wilde nicht sind. Sie hätten uns mit Schriften ihren demüthigen Fleiß zum Frieden, wie sie rühmen, wohl längest, und noch, können anbieten. Denn ich weiß das wohl, daß ich ihnen schlecht nicht weichen werde; kann auch nicht, weil ich so ganz für mich gewiß bin, daß sie irren, dazu selbst ungewiß sind ihrer Meinung. Denn ich alle ihren Grund in dieser Sache genugsam erfahren habe; so haben sie meinen Grund auch wohl gesehen.

Darum ist meine unterthänigste Bitte, E. F. G. wollten um Gottes Willen helfen höchlich bedenken, obs mehr Frucht oder Schaden bringen werde. Denn das ist gewiß, wo sie nicht weichen, so scheiden wir von einander ohne Frucht, und sind vergeblich zusammen kommen, und ist E. F. G. Kost und Mühe verloren. So werden sie denn nicht lassen können ihr Rühmen, wie sie bisher gewohnet, und uns mit Unglimpf beschweren, daß wir aufs neue gedrungen werden uns zu verantworten. So ists denn ärger worden, denn es jetzt ist. Das will und sucht der Satan.

Daß aber E. F. G. besorget, aus solcher Uneinigkeit möcht Blutvergießen folgen, weiß auch E. F. G., was deß folgen werde (da Gott für sei), daß wir deß alles unschuldig sind. Und Gott wird unsere Unschuld wohl an Tag bringen. Ob der Rottengeist Blutvergießen anrichtet, so thut er nach seiner Art, wie er zuvor an Franz von Sickingen, Carlstadt und Münzer auch gethan hat; da wir dennoch von Gottes Gnaden unschuldig, und der Gegentheil schuldig blieben ist.

Solches habe ich, E. F. G. zu erzeigen meinen bereiten, willigen (wiewohl gar kleiner Hoffnung) Dienst, geschrieben. Denn E. F. G. zu dienen bin ich schuldig und willig. Christus aber, unser Herr, zutrete den Satan unter seine und unser aller Füße, Amen, Amen. Gegeben zu Wittenberg, den 23. Juni, Anno 1529.

E. F. G.
williger
Martinus Luther.

1) d. h. Euer Fürstlichen Gnaden.

 

Quelle:
Luthers Volksbibliothek Zu Nutz und Frommen des Lutherschen Christenvolks ausgewählte vollständige Schriften Dr. Martin Luthers, unverändert mit den nöthigen erläuternden Bemerkungen abgedruckt. Herausgegeben von dem Amerikanischen Lutherverein zur Herausgabe Luther’scher Schriften für das Volk Siebenter Band St. Louis, Mo. Druck von Aug. Wiebusch u. Sohn. 1862