Rat von Naumburg an Luther

Euer Ehrwird. und Achtb. fügen wir ganz dienstlichen wissen, daß wir den ehrwirdigen, hochgelahrten und achtbarn Herrn Justum Jhonam, der heiligen Schrift Doctor und Thumbrost rc., der uns ein viertel Jahrs auf gnädig Erlauben unsers gütigsten Herrn des Churf. zu Sachsen rc. treulich und mit allem Fleiß in unser Kirche mit Predigen und sonst gedienet, nachdem die Zeit seines Befehls sich geendet, mit gebührlicher Danksagung und unserm itzigen Vermögen nach kleiner Verehrung abegefertigt; wann wir uns dann schuldigk erkennen, Ew. Ehrw. und Achtb. als demjenigen, der solch Werk neben den andern, so es Befehl gehabt, hat helfen fürdern, derhalb schuldige Danksagung zu thun, auch vor das, daß Ihr neben ihnen uns auf weitern Befehl hochgemeldts unsers gnädigsten Herrn mit einem andern ordentlichen Prediger und Seelsorger, doran wir Gott Lob auch gute Genüge haben, gonstigk habt helfen fürdern und versehen. So thun wir uns solchs alles aufs allerdienstlichst und freundlichst hegen E. E. und Achtb. auch allen andern Herrn, so es auf entfangen Befehl gonstig haben helfen fürdern, bedanken, mit Erbietung deß, wo wir solchs neben unsern Bürgern und gemeiner Stadt umb dieselben hinwieder werden konnen vordienen, daß wirs mit unserm ganz willigen rc. Datum Donnerstag nach Exaudi 1536.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Elfter Band.
Briefe vom Juli 1536 bis August 1538
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1907