Bucer und Melanchthon an Johann Friedrich von Sachsen, 1535

Herr Bucerus ist zu Augsburg fünr Wochen gelegen, hat da geprediget, und bericht, daß die Prädicanten der Oberkeit zugesagt haben, vom Sacrament und andern Artikeln der Confession und Apologia gemäß zu lehren, deß sie sich auch zuvor auf Ansinnen der OBerkeit erbothen haben, wie sie ihn bericht haben, und daß kein Betrug gesucht oder gemeint werde.

Von der wahrhaftigen Gegenwärtigkeit bericht er, daß sie bekennen, daß der Leib Christi wesentlich und wahrhaftiglich empfangen werde, so wir das Sacrament empfahen, und daß Brod und Wein Zeichen sind, signa exhibitiva, welche so man reichet und empfahet, werde zugleich gereicht und empfangen der Leib Christi, und halten also, daß das Brod und der Leib also sei ein sind, nicht mit Vermischung ihres Wesens, sondern als Sacrament, und dasjenige so sampt dem Sacrameng gegeben wird, quo posito aliud ponitur. Denn dieweil man auf beiden Theilen hält, daß Brod und Wein bleiben, halten sie solche sacramentalem coniunctionem.

Martinus Bucerus.
Philippus Melanthon

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen II
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1835