Luther, Martin – An den Kurfürsten Johannes, vom 30. November 1525.

Gottes Gnade und Friede in Christo. Durchlauchtigster, Hochgeborener Fürst, gnädigster Herr! E. K. F. G. haben mir geantwortet auf mein Anregen, die Pfarren allenthalben zu versehen. Nun ist das meine Meinung nicht, daß alle Pfarren sollten aus E. K. F. G. Kammer bestellet werden. Weil aber E. K. F. G. gnädiglich begehrt mein Bedenken, wie es sollte vorzunehmen sein, gebe ich darauf meine unterthänige Meinung, daß E. K. F. G. alle Pfarren im ganzen Fürstenthum ließen besehen, und wo man fände, daß die Leute wollten evangelische Prediger haben und der Pfarren Gut nicht genugsam wäre, sie zu unterhalten, daß alsdann auf Befehl E. K. F. G. dieselbige Gemeinde, es wäre von dem Rathhause oder sonst, so viel jährlich reichen müßte. Denn wo sie wollen Pfarrherr haben, ist E. K. F. G. Amt, sie dahin zu halten, daß sie dem Arbeiter auch lohnen, wie das Evangelium setzt (Matth. 10, 10. Luc. 10, 7.).

Solche Besichtigung möchte also geschehen, daß E. K. F. G. das Fürstenthum in vier oder fünf Theile scheidet, und in ein jeglich Theil zween, etwa von Adel oder Amtleuten, schicket, solches Guts und Pfarren sich zu erkunden, und was dem Pfarrer noth sein sollte, zu erkennen, dazu solchen E. K. F. G. Befehl anzutragen von der jährlichen Steuer. Wo aber solche Kosten oder Mühe E. K. F. G. zu viel wäre, könnte man aus Städten Bürger dazu brauchen, oder die Landschaft ihr etliche fürnehmliche Städte fordern, und solches mit ihnen handeln. Doch welches E. K. F. G. am besten gefällt, das geschehe.

Daneben müßte nun auch auf die alten Pfarrherrn oder sonst untüchtigen Acht gehabt werden, daß, wo sie sonst fromm wären, oder dem Evangelium nicht zuwider, daß sie entweder die Evangelia mit der Postillen selbst zu lesen (wo sie nicht geschickt wären zu predigen), oder lesen lassen, verpflichtet wären: damit dem Volke rechter Dienst im Evangelio geschähe, so sie ihn nähren sollten; denn es nicht gut wäre, die bisher gesessen, zu verstoßen, wo sie dem Evangelium nicht ftind sind, ohne Erstattung. Solches will ich E. K. F. G. unterthäniglich auf E. K. F. G. Begehr angezeigt haben. Hiemit Gott befohlen, Amen. Zu Wittenberg, Donnerstags St. Andreä, 1525.

E. K. F. G.
unterthäniger
Martinus Luther.

Quelle:
Luthers Volksbibliothek Zu Nutz und Frommen des Lutherschen Christenvolks ausgewählte vollständige Schriften Dr. Martin Luthers, unverändert mit den nöthigen erläuternden Bemerkungen abgedruckt. Herausgegeben von dem Amerikanischen Lutherverein zur Herausgabe Luther’scher Schriften für das Volk Siebenter Band St. Louis, Mo. Druck von Aug. Wiebusch u. Sohn. 1862