Melanchthon, Philipp – An den Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen, 1552

Den Erbarn weisen und fürnemen herrn herrn Burgermeistern und Radt der loblichen Stadt Eßlingen, meinen günstigen Herren.

Gottes Gnad durch seinen Eingebornen Son Jhesum Christum vnsern Heiland vnd wahrhaftigen helfer zuvor, Erbare weise fürneme günstige Herren. Ewr Erbarkeit bitt ich gantz vleissig, khein vngünstig mißfallen an meinem oft schreiben zu haben, dazu dise swere Zeit vnd der Jugend notturft mich verursacht, Ewr Erbarkeit hab ich vor diser Zeit bericht, das Georgius Roner mit natürlichen gaben ingenii wol gezieret ist, vnd nu mehr das studium juris fürgenommen, darinn ehr Ein guten anfang hatt, vnd zu hoffen, ehr werde durch gottes gnad auch ehrlich vnd nützlich mit der zeit dienen, vnd wiewol Im dienst angezeigt, so wirt Ehr doch durch schuld alhie vffgehalten/ vnd ist alhie alles swerer letzund von wegen der kriegsbeswerungen, wie Ewr Erbarkeit selb, als die verständigen, betrachten konnen, derhalben bitt ehr vntertheniglich, dergleichen ich neben yhm, denn ich auch mit bürgschaft verhaft bin, Ewr Erbarkeit wollen yhm vff dißmal vaterlich außhelfen, damit ehr fürderlich zu dienst khomen möge, vnd nachdem er nu lenger denn Ein Jahr nichts empfangen hatt, lauffen seine schulden vff die sechtszig floren, Ehr erbeut sich gegen seinem vaterland zu aller vnterthenigkeit vnd dankbarkeit, so yhm in dieser seiner fürnemisten not auffgeholffen wirt, vnd hoffet auch zu solchen diensten zu komen, das ehe Ewr Erbarkeit ernach verschonen khonne vnd wolle, Ich bitt ganz vleissig E. Erbarkeit wolle nochmals das beste thun, Ich will gedachtem Georgio auch zu diensten Fürderung thun, soviel nur möglich ist, der allmechtig gott woll Ewr Stadt vnd Euch vnd die Ewrn gnediglich bewaren, Datum Witeberg prima die Aprilis 1552.

Ewr Erbarkeit
williger
Philippus Melanchthon.

Quelle:
Denkwürdigkeiten der Würtembergischen und Schwäbischen Reformationsgeschichte, als Beitrag zur dritten Jubelfeier der Reformation. Von J.C. Schmid und J. C. Pfister. Tübingen, bei Heinrich Laupp. 1817.

Melanchthon, Philipp – An den Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen, 1551

Den Erbarn weisen und fürnemen herrn herrn Burgermeistern und Radt der loblichen Stadt Eßlingen, meinen günstigen Herren.

Gottes Gnad durch seinen Eingebornen Son Jhesum Christum vnsern Heiland vnd wahrhaftigen helfer zuvor, Erbare weise fürneme günstige Herren. Ewr Erbarkeit dankh ich gantz vleissig, das sie für den armen Knaben Samuel, die Bezalung anher verordnet, wiewol ich nu die grosse Last dieser zeit auch betracht, doch bitt ich Ewr Erbarkeit wollen auch dem wolgelarten magister Georgio Rhoner auff der jezigen schuld vnd not helfen, damit ehr zu dienst khomen khonne, denn ehr durch gottes gnad zu ehrlichen diensten wol zu gebrauchen ist, er hatt ein guten verstand, vnd ist in lateinischer Sprach wol geübt, hatt auch in keisserlichen rechten ein guten anfang vnd ist ehrlicher sitten, vnd zu hoffen durch gottes gnad, Ehr werde Ein nützlicher mann werden, der villeicht auch mit der zeit dem vaterland dienen wirt, Ewr Erbarkeit wollen derwegen nochmals väterliche Gütikeit an ihm erzeigen, vnd ihm aus dieser nott helfen, der allmechtig gott vatter vnsers heilands Jhesu christi wolle Ewr Stadt vnd Ewr Erbarkeit vnd die Ewrn allezeit gnediglich bewaren. Datum 19. Octobris Anno 1551.

Ewr Erbarkeit
williger
Philippus Melanchthon.

Quelle:
Denkwürdigkeiten der Würtembergischen und Schwäbischen Reformationsgeschichte, als Beitrag zur dritten Jubelfeier der Reformation. Von J.C. Schmid und J. C. Pfister. Tübingen, bei Heinrich Laupp. 1817.

Blarer an den Esslinger Rath, 10.10.1532

„Ich bin hier von viel Gutherzigen und zuvor von einem ehrbaren Rath hoch und dringlich erbeten worden, etliche Tage zu verharren und ihnen auch meinen Dienst in Verkündigung des reinen Gottesworts zu beweisen, welches ich nach mir verliehener Gnad mit Treuen gethan und mein Beiwesen, nachdem ich mancherlei Mängel befunden, jetzund in die vierte Woche erstreckt habe, auch u. A. das Götzenwerk, so noch täglich in dem Benedictinerkloster, in der Stadt Ringmauer gelegen, im Schwank geht, mit Gottes Wort angetastet und eine ehrsame Obrigkeit zur Abschaffung desselbigen ernstlich und dringlich vermahnt, sonderlich angesehen, daß sie jetzund viel Jahr Gottes Wort bei ihnen gehabt und die Schwere und Größe dieses Greuels nach aller Nothdurft erlernt, sich auch jetzt zu den Städten verpflichtet, die Solches und Anderes, so wider Gott und sein Wort ist, hin und ab gethan haben. Nun aber über all mein ernstliches Anhalten will die Sache nicht ab Statt gehen und liegt ihnen menschliche Furcht für und für im Weg, die denn der Obrigkeit von etlichen Böswilligen eingestoßen und viel greulicher, denn sie an ihr selbst ist, fürgebildet wird, auf Meinung, als sollte solch thätlich Handlung wider den ausgeschriebenen Landfrieden und große Fahrlichkeit deshalb von Herrn Wilhelm Truchsessen, welcher ihr Nachbar und des gemeledten Klosters Kastvogt ist, zu besorgen sein. Der werde die Bürger fahen, stechen, würgen, wo sie ihm vor der Stadt in die Hände kommen, auch seine Unterthanen nicht mehr Eier und Schmalz und dergl. in die Stadt tragen lassen. Und so denn solches Alles eine nichtige, vergebliche und allein von den Böswilligen und etlichen kein nutzen Practicirern eingetriebene Furcht ist, und nichtsdestoweniger hie zu Isny Jedermann begierig ist, gemeldeten Götzen- und Meßgreuel aus der Stadt zu fegen, habe ich gedacht, ein tauglich und bequem Mittel sein möge, der Obrigkeit hie das Herz zu stärken, so sie von andern ihren mitverwandten ehrbaren Städten, so dann alle auch dermaßen gehandelt, schriftlich vermahnt und unterrichtet würden, daß ihnen Solches zu thun christlicher obrigkeitlichen Schulden halber in allweg gebührte und dadurch der Landfrieden keineswegs gebrochen, sondern allein dasjenige, so die Unsern in aller bis anher geübter Handlung auf etlichen gehaltenen Tagen ihnen haben vorbehalten, gehandelt würde.“