Philipp von Hessen an Johann Friedrich von Sachsen.

7.9.1534
Freuntlicher lieber vetter und bruder, unser besonder lieber Sebastian Ayttinger, der von Ulm secretarj, hat uns geschriben und angezaigt, das E. L. seine werbung der von Augspurg einnemung halben in bedenken genommen, weil es ain wichtige sach, mit uns davon weiter zu underreden und zu schliessen etc., mit bitt, nochmals bey E. L. zufurdern, das E. L. die von Augspurg vorigem bewilligen und seiner herrn furgewendtem vleys und handlung nach wöllten einnemen und die handlung in kainen verzug stöllen etc. weil wir uns nun kainerlai zuerinnern oder ainicher sachen zubedenken wissen, die E. L. an diser einnemung verhindern oder zu uffzug bewegen möcht, sonderlich dieweil hievor denen von Ulm ufgelegt worden ist, mit denen von Augspurg darumb zuhandeln, so ist nochmals an E. L. unser freuntlich erinnerung und bitt, sie wöllen bedenken, was dannochts uns allen an den von Augspurg gelegen, und so sie itzt nnit eingenomen und onangesehen der von Ulm ufferlegten handlung, der sie sich vermöge des Schmalkaldischen abschids bei inen mit vleys undernomen, abgeweist werden, das zu besorgen, sie von uns absteen und hernachmalls ungerne in unser eynung zukomen begeren wurden, weil dann noch zur zeit der welt und den geschwinden gezeiten nit zu wol zuvertrauen und alle sachen und handlung wol war zunemen seind, so achten wir fur notwendig und gut und in kainen weg aufzuziehen noch zu underlassen, das die von Augspurg mögen in unser eynung gepracht werden, und bitten E. L. freuntlich, sie wöllen den Ulmischen secretarien in diser sach yetzt entlich abfertigen, die reversal stöllen und ime zustöllen, dieselbigen umbzufueren und sigeln zu lassen, wöllen wir uns zu E. L. freuntlich versehen und gern verdienen.

Datum montags nach Egidij zur Zappenburgk anno etc. xxxiiij.
Philipps von gotts gnaden landgraff zu Hessen etc.

Beiträge zur Bayerischen Kirchengeschichte
herausgegeben von D. Theodor Kolde
ord. Professor der Kirchengeschichte an der Universität Erlangen
7. Band.
Erlangen 1901
Verlag von Fr. Junge.

Luther, Martin – An Johann Friedrich von Sachsen

5.6.1534

Dem durchlauchtigsten hochgebornen Fürsten u. Herrn Herrn Johannes Friedrich Hertzogen zu Sachsen des heilig. rö. Reiches Erzmarschall u. Kurfürsten, Landgraven zu Duringen u. Marggraven zu Meiszen meinem gnedigsten Herrn.

Gnad u. Friede inn Christo, durchlauchtiger, Hochgeborner Fürst gnedigster Herr. Die frome Leute von Halle vertrieben, haben mich so ernstlich geben, an E. k. f. g. zu schreiben, das ichs ihnen nicht hab können versagen. Der falsch Man u. rechter Caridnal plagt die fromen Leute jemerlich, wie E. k. f. g. aus derselben Supplication vernemen werden. Das unschuldige Blut M. Georgen so er vergossen u. gesoffen hat, reget sich u. bricht erfür und wil sein Vrteil selbe wider yhnn reitzen. Kan E. k. f. g. den guten Leuten, schriftlich oder mundlich bey dem Bluthunde etwas raten u. helfen, so sehen hier E. k. f. g. das es ein hoch notig, christlich gut Werck und almosen ist. Vnd ich bitte vnterthenlich vmb Gottes willen fur sie, E. k. f. g. wollen sich des nicht beschweren. Ach das Gott der verzagten Memme, abermal einen schrecken und ernst sehen lasse, Sie sollte yhren mutwillen freylich wol lassen. Christus gebe demselben seinem feinde, seinen lohn balde. Amen. Hie mit Gott befohlen. Amen. Zu Dessau freytags nach trinitatis 1534.

E. k. f. g.
Unterthenigster
Mart. Luther D.

Zeitschrift für Kirchengeschichte
herausgegeben von
D. Theodor Brieger und Lic. Bernhard Bess.
XIV. Band
Gotha,
Friedrich Andreas Perthes
1894

Luther an Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen

18.10.1532

Gnad und Fried in Christo. Durchleuchtigester, hochgeborner Furst, gnädigster Herr! Die erst Supplication, so ich an E. k. f. G. unterthäniglich gethan hab, ist, so ich fur den Paceum thät mündlich zu Wittemberg. Itzt komm ich mit der andern (denn ich will sie zählen, damit ichs nicht zu viel mache). Ich rede itzt von der christlichen Supplication; und ist an E. k. f. G. meine unterthänige Bitt: nachdem die zween Knaben, Hans von Canitz Sohne, seliger, zu Torgau in der Schule fast wohl studirt und auf Vortheil wohl gerathen sind, und ihre Mutter fur Armuth sie nicht länger dabei kann erhalten, und immer Schade wäre, daß solche feine Knaben sollten vom Studio kommen, denn man darf Leute, so weiß ich noch wohl, daß mein gnädigster Herr seliger rc. auf mein Schreiben und Bitt eine gnädige Vertröstung hat geben lassen, dieselben Knaben mit einer Exspectanz uaf eine Präbende zu begnaden. Demnach bitte ich abermal, E. k. f. G. wollten beide, Gott zu Lob und dem Lande zu gute, solchen feinen Buben eine Exspectanz gnädiglich verschaffen, auf welcher Präbend es E. k. f. G. gefället. Denn ihr Vater auch wohl etwas umb E. k. f. G. beschuldet und verdienet, und doch ja alles fromm Volk ist, Vater, Mutter und Kinder. E. k. f. G. werden, als mein Glauben hält, sie hierin gnädiglich finden lassen. Christus unser Herr helf und stärke E. k. f. G. zum seligen Regiment zu fuhren und darnach das ewige Leben. Amen. Die St. Lucae 1532.

E. k. f. G. unterthäniger

Martinus Luther, D.

Quelle:
Dr. Martin Luthers sämmtliche Werke.
Briefwechsel
Bearbeitet und mit Erläuterungen versehen von Dr. th. Ernst Ludwig Enders
Neunter Band.
Calw & Stuttgart
Verlag der Vereinsbuchhandlung
1903

Luther, Martin – An Johann Friedrich, Herzog von Sachsen. 14. März 1522

Durchl. Hr. Fürst, Gn. Herr, E.F.G. sind meine unterthänige Dienste jederzeit bevor. Gnäd. Herr, E.F.G. Schrift und Gnade habe ich mit aller unterthänigen Dankbarkeit gelesen und zu Herzen genommen, daß aber E.F.G. von mir Unterricht begehren des Sacraments halben beyder Gestalt und mit Händen zu empfahen, wie es etliche allhier angefangen, sage ich hiermit E.F.G. kürzlich meine unterthänige Meinung. Ich habe mein Schreiben von beyder Gestalt und mit Händen angreifen dahin gericht, daß die Gewissen auf das erste sollten der Freyheit unterrichtet werden, und die gefängniß der gefährlichen Gesetzen des Papsts verstöret würde; denn es ohne Zweifel uns frey gelassen ist von Gott, mit Händen, oder womit man will, anzugreifen, daß man es auf keinerley Weise soll mit Gesetz benöthigen oder verfassen. Weil aber der gemeine Mann solches noch nicht weiß, soll man der Liebe nach sich der Gemeine gleichen, dieweil keine Gefahr darinnen ist, dis daß sie auch erlernen solche Freyheit, auf daß sie sich nicht ärgert an unserer Freyheit, um ihres gefangenen schwachen Gewissens willen. Wir sind nicht davon Christen, daß wir das Sacrament angreifen, oder nicht; sondern darum, daß wir gläuben und lieben. Die Freyheit ist nur zu halten im Gewissen, und zu predigen öffentlich; aber doch daneben die schwachen Gewissen, die solches nicht begreifen, zu tragen und nicht zurütten, bis sie auch hinan kommen. Hierinnen haben meine Wittenberger einen großen Fehlgriff gethan. Recht haben sie gelehret, aber nicht recht haben sie die Lehre gebrauchet. Die Kunst ist reich bey ihnen, aber die Liebe bettelt bey ihnen. Solches ist auch zu halten mit Fleischessen und deßgleichen. Es heißt: Omnia mihi licent, sed non omnia expediunt. Man muß in solchen Sachen, die da frey und nicht noth sind, das Auge halten auf des Nächsten Krankheit, viel davon predigen, daß die Gewissen frey werden, aber nicht darein fallen, die Gewissen sind denn zuvor frey, daß sie folgen mögen. Also hat E.F.G. Macht, beyder Gestalt zu genießen, wäre auch wohl das feinste; aber wo nicht die, so dabey sind, solches auch wissen oder verstehen, soll man ihrem schwachen Gewissen weichen; angesehen, daß unsere Stärke nichts daran verleuret. Das ist St. Pauli zum Röm. 14, 1. Meinung, und 1. Cor. 8,19. Hiermit befehl ich E.F.G. Gottes Gnaden. Gegeben zu Wittenberg am Dienstag nach Reminis. 1522.

E.F.G.

unterthänigster

D. Martin Luther

Quelle:
Dr. Martin Luthers Briefe, Sendschreiben und Bedencken, vollständig aus den verschiedenen Ausgaben seiner Werke und Briefe, aus andern Büchern und noch unbenutzten Handschriften gesammelt, kritisch und historisch bearbeitet von Dr. Wilhelm Martin Leberecht de Wette, Professor der Theologie zu Basel. Zweyter Theil. Luthers Briefe von seinem Aufenthalt auf Wartburg bis zu seiner Verheurathung Berlin, bey G. Reimer 1825