Calvin, Jean – An Bullinger in Zürich (436).

Die evangelischen Locarner wurden durch ein eidgenössisches Schiedsgericht unter katholischem Vorsitz gezwungen, sich der katholischen Kirche zu unterwerfen oder auszuwandern. Der Zürcher Rat verwandte sich für ihre Aufnahme in Graubünden (vgl. 430).

Über Zürichs Verwendung für die Locarner.

……. Weil in dem großen Liebesdienst, den Euer hochedler Rat den armen, vertriebenen Brüdern leistet, ein einzigartiger Beweis seiner Frömmigkeit ans Licht tritt, so wird, obwohl er durch die arge Undankbarkeit der Welt begraben wird, doch vor Gott die Erinnerung daran nie schwinden. Ich zweifle jedenfalls nicht, dass Gott Eure Stadt dafür in außerordentlicher Weise segnen wird. Dass den Leidenden und Erschreckten auch dein Rat und dein beständiger Eifer, zu ermuntern und zu trösten, nie ausblieb, dafür sage auch ich für meine Person dir herzlich Dank, weil du damit unser aller Stelle vertratest. Lebwohl, du herrlicher Mann und hochverehrter Bruder. Deinen Kollegen und deinem Hause viele Grüße. Der Herr fahre fort, Euch alle zu leiten und zu behüten.

Genf, 3. Februar 1555.