Melanchthon an Luther.

Nachdem der Kaiser ernstlich und stetig angehalten, daß die Unsern sich mit der Confutation, so von Faber gestellet, vergleichen sollen; und die Unsern dagegen heftig angehalten, daß man uns die Confutation zustellen wollte, und man sich darüber nicht vergleichen können: haben etliche Fürsten die Unsern ermahnet, daß sie von diesem emsigen Anhalten und Begehren abließen, und verheißen, daß sie auf Mittel und Wege eines leidlichen Friedens und Einigkeit gedenken wollten. Dieses habe ich im nächsten Schreiben angezeigt. Aber siehe, bald den andern Tag zieht der Landgraf heimlich weg, wiewohl er Befehl hinter sich gelassen. Der Kaiser, sobald ers vernommen, begehrt von den Unsern, daß sie nicht verreisen sollen, sonderlich dieweil Ihre Kaiserl. Majestät den Fürsten zugelassen habe, mit den Unsern gütlich zu handeln. Darauf die Unsern geantwortet, daß sie ohne ihre Kaiserl. Maj. Vorwissen nicht abziehen wollen. Was des Landgrafen Bedenken und Vorhaben sei, kann ich nicht gewißlich sagen. Aber mich dünkt, daß ihn die Unbilligkeit der vorgelaufenen Handlungen bewogen, daß er keine Hoffnung mehr, Frieden zu erlangen, gehabt.

Nun haben die Fürsten, so sich der Unterhandlung angenommen, noch Nichts, das sonderlich zum Frieden dienen möchte, vorgegeben. Der Eingang ist gewest von der Kaiserl. Maj. gnädigem und väterlichem Willen, und daß Ihre Maj. begehr,, daß sie sich mit Ihrer Maj. und andern Kur- und Fürsten vergleichen, und ihren eigenen, auch gemeiner deutscher Nation Schaden und Nachtheil, so aus ihrer Halsstarrigkeit und Spaltung entstehen möchte, verhüten. Dieses hat der Kurfürst zu Brandenburg weitläufig ausgeführet, die Unsern dadurch von ihrer Lehre abzuschrecken. Ob sie andere leidliche Mittel vorschlagen werden, wissen wir noch nicht. Der Speierischen Mönche Gespenst, davon Eisleben schreibet, bedeutet ohne Zweifel einen gräulichen Lärmen; Gott sei mit uns alle Zeit! Den 8. Aug. 1530.

Quelle:
Philipp Melanchthon's Werke, in einer auf den allgemeinen Gebrauch berechneten Auswahl. Herausgegeben von Dr. Friedrich August Koethe Erster Theil Leipzig: F.A. Brockhaus 1828