Nr. 613 (C. R. – 3134)
Blandrata (vgl. 570, 571) hatte sich nach seiner Flucht aus Genf nach Polen gewandt und dort viele Freunde gefunden; einer derselben, der Rektor des Pinzcower Gymnasiums, Pierre Statorius aus Thionville, der mit Lismanino von Genf nach Polen gezogen war, ersuchte Calvin, sich im Interesse seines Ansehens in Polen mit Blandrata zu versöhnen, bemerkt aber dabei, er wisse nicht, warum Blandrata im Zorn von Genf geschieden sei, da dieser nur mit von Laski darüber gesprochen habe.
Mit Blandrata keine Versöhnung!
Wenn ich auch seit Ankunft deines ersten Briefes Zeit genug gehabt hätte zum Schreiben, so ist an meinem Schweigen doch nicht Trägheit Schuld, sondern ein andrer Grund hielt mich ab, nämlich dich nicht durch eine scharfe Antwort zu verletzen; ich glaubte dies dir und mir ersparen zu können. Auch jetzt unterließe ich es gerne, wenn du mich nicht zur gleichen ärgerlichen Sache noch einmal aufgefordert hättest. In beiden Briefen mahnst du mich, nicht ohne drohende Andeutungen, zur Aussöhnung mit Giorgio Blandrata. Ich bitte dich, lieber Pierre, überlege doch ein wenig, mit welchem Recht du mich dazu zwingen willst; ich glaube wirklich, dir nicht so verpflichtet zu sein, dass ich mich unter deine Leitung stellen müsste. Es droht ja, wollte man dir glauben, eine schwere Schädigung des Christentums einzutreten und mein Ansehen ins Wanken zu geraten, wenn ich nicht diesen verrückten Menschen mit Schmeichelreden besänftigte. Obwohl er ein unruhiger, unaufrichtiger Geselle ist und ungeheuerliche Irrlehren in sich hegt, die er zuerst mit allerlei Ausflüchten zu verbergen suchte, schließlich aber aus voller Kehle von sich gab, wollte ich ihn doch in Ruhe lassen. Er wurde in keiner Weise belästigt, ja ich versprach ihm volle Sicherheit, wenn er keine Unruhe stiftete. Damit hielt ich ihn für beruhigt; aber in ihm selbst war noch Unruhe genug. Als er einmal zufällig den Amtsdiener eines Syndics sah, der gekommen war, mich abzuholen, ergriff er aus Furcht vor seinem eigenen Schatten die Flucht. Seither hört er nicht auf, mich frech zu schmähen, und, was schlimmer ist, seine Lästerungen so frech zu äußern, als wenn er sich jetzt frei von allen Banden der Bescheidenheit und Scham fühlte. Darüber mag Gott mich am jüngsten Tage richten; meine Zeugen werden alle Engel, meine Zeugin auch die Genfer Kirche sein. Weil es dir nun beliebt hat, diesen ungebildeten Menschen oder besser diese Bestie freundschaftlich zu empfangen, willst du mich mit der eitlen Drohung erschrecken, mein Christenname stehe in großer Gefahr und es sei um mich geschehen, wenn ich mich nicht reumütig diesem Menschen zu Füßen werfe. Aber dafür bin ich nicht. Was fällt dir ein, mir ohne Kenntnis der Tatsachen vorschreiben zu wollen, was ich nicht tun könnte ohne gottlose, sündhafte Charakterlosigkeit? Dem Urteil anderer stelle ichs anheim, ob ein junger Mensch wie du anständiger Weise einen von Arbeit und Krankheit erschöpften alten Mann so schnöd behandeln darf. Ein mir getanes Unrecht darf ichs gewiss nennen, dass du, ohne mich erst vor deinen Richterstuhl geladen zu haben, das Urteil nach Blandratas Sinn sprichst und mir befiehlst, mich auszusöhnen mit ihm, der mich auf alle Art schmäht, obwohl ich ohne Schuld bin. Dazu erlaubts schon mein Alter nicht, dass ich noch anfange, knechtisch zu schmeicheln; ich bin auch zu abgehärtet gegen alles verkehrte Urteil, als dass ich mich bei den geringfügigen Schreckmitteln aufhalte, mit denen du glaubtest, mir Angst machen zu können. Lebwohl, trefflichster Bruder, obwohl du mich ungerechter Weise verletzt hast. Der Herr leite mich mit seinem Geiste; er mache dich reich an allen seinen Gaben und segne dein frommes Wirken. Ich kann keine Grüße von den Freunden beifügen, weil niemand weiß, dass ich dir schreibe.
Genf, 15. November 1559.