Nr. 486 (C. R. – 2398)
Johann von Glauburg, den Calvin vom Reichstag in Regensburg her persönlich kannte, hatte ihm vom Tod seines Neffen Adolf (vgl. 456) berichtet und erzählt, dass der lutherische Pfarrer Hartmann Beyer den Toten wegen seiner Hinneigung zu den Reformierten in der Leichenrede geschmäht habe. Weggelassen ist die in andern Briefen wiederkehrende Bitte Calvins, Glauburg möge in den Streitigkeiten der französischen Gemeinde in Frankfurt vermitteln.
Über eine taktlose Leichenpredigt.
Wenn mir auch dein Brief, hochberühmter Mann, den Schmerz erneuerte, den mir der Tod des sehr lieben, trefflichen Herrn Adolf bereitet hatte, so konnte es doch nicht anders sein, als dass er zugleich mir sehr lieb und willkommen war um der außerordentlichen Liebe willen, die aus jedem Satze spricht. Entrissen ist uns dein Neffe worden, wenn wir nach unseres Herzens Begehren urteilen dürfen, viel zu früh, doch da man bei Gottes Willen bleiben muss, [so sagen wir]: nachdem er die ihm zuerkannte Lebensbahn durchmessen, ist er zu seiner Zeit aufgenommen worden ins selige Quartier, wo er jetzt in Ruhe auf uns wartet. Wenn nun dieser Euer Prädikant einen Text aus dem Buch Jesus Sirach [38, 24?] nahm und auf deinen Neffen so anwandte, er sei von Gott hinweg genommen worden, damit sein Herz nicht böser werde, so muss ich gewiss zugeben, dass Gott aufs Beste für das Wohl derer sorgt, die er aus all dem Bösen, das heutzutage überall in der Welt herrscht, herausholt; aber was deinem Verwandten zum höchsten Lob gereichte, nun in einen Vorwurf zu verwandeln, das zeugt von böswilliger und verderbter Gesinnung. Von der Undankbarkeit will ich gar nicht reden, die darin liegt, dass er einen Mann, den er zu seinen Lebzeiten umschmeicheln musste, da er ihm durch manche Wohltat verpflichtet war, als Toten anbellte, ohne zu erröten. Aber was ist zu tun gegen solche Trotzköpfe, denen alles als Ketzerei gilt, was nur ein wenig von ihrer Phantasterei abweicht? Wie sollen die mit den Menschen schonend umgehen, die die reine evangelische Lehre mit ebenso hochmütigem Stolz mit Füßen treten, als in wildem Trotz von sich weisen? – – – –
– – – Lebwohl, trefflicher, hochverehrter Mann. Der Herr behüte dich und dein frommes Haus stets und er segne dich.
Genf, 25. Februar 1556.