Dem Durchleuchtisten Hochgebornen großmächtigen König und Herrn, Herrn Christian zu Dennmark, Norwegen, der Gothen und Wenden König, Herzogen zu Schleswik und Holstein rc. Der Ditmarsen Herrn rc. Graven zu Oldenburg, mein. gnäd. Herrn.
Gottes Gnad durch seinen eingebohrenen Sohn JEsum Christum, unserm Heiland und wahrhaftigen Helfer, zuvor. Durchleuchtister, großmächter, gnädigster König und Herr. E. K. M. sende ich unterthänig mein einfältig Bedenken, belangend die Frag: von Verbott und Straff des Wuchers, und nachdem diese Sach an ihr selb weitläufig ist, hätte ich gern E. K. M. ein längeren Bericht geschrieben; aber der Bott eilet. Erbiete mich aber noch zu weiter Erklärung, und stelle dieses mein Bedenken in Unterthänigkeit zu E. K. M. selb Urtheil, und zu verständiger Gelahrten Erkenntniß. E. K. M. Sende ich hiermit eine disputatio, daraus E. K. M. vernehmen wird, daß wir new Anfechtung haben. Der allmächtige Sohn Gottes, Jesus Christus, wolle E. K. M. gnädiglich bewahren und regiren und ihm allezeit ein Kirchen in E. K. M. Königreichen und in diesen Landen samlen, die ihn wahrhaftiglich anruff und preise. Datum, eilend 8. Maii 1553
E. K. M.
unterthänigster Diener
Philippus Melanthon.
Corpus Reformatorum
Edidit
Carolus Gottlieb Bretschneider
Volume VIII
Hallis Saxonum
C. A. Schwetschke Et Filium
1841