Melanchthon, Philipp – An den Bürgermeister und Rath der Stadt Tangermünd

Den Ehrbaren Weisen und Fürnehmen Herrn Burgermeistern und Rath der Stadt Tangermünd, meinen günstigen Herrn.

Gottes Gnad durch seinen eingebohrnen Sohn Jesum Christum unsern Heiland und wahrhaftigen Helfer, zuvor. Ehrbare, weise, fürnehme, und günstige Herren, Ew. Ehrbarkeit als verständige, christliche Regenten wissen, daß göttliche Weisheit beides verkündigt hat, nämlich daß in dieser letzten Zeit größer Unruhe seyn werde, denn zuvor gewesen, daß aber gleichwohl der allmächtige Sohn Gottes ihm eine ewige Kirchen für und für, bis zur Auferweckung der Todten sammlen will, und eben in diesem Volk die riene Lehr des Evangelii gepredigt wird; will darum, daß alle Menschen, ein jeder nach seinem Stand, zu Pflanzung und Erhaltung christlicher Lehr Hülf thun. Derhalben thun Ew. Ehrbarkeit löblich, daß sie Kirchen und Schulen erhalten, und ihre arme Jugend zum Studio fördern. Nu ist Ew. Ehrbarkeit Zeiger dieser Schriften, Bartholomäus Plank, eines armen Bürgers Sohn zu Tangermünd, bekannt, und wissen E. E. seines Vaters Armuth. Dieweil denn dieser Bartholomäus sehr züchtig und im Lernen fleißig ist, und gute Hoffnung zu seinem Studio zu haben, bitt ich neben ihm, Ew. Ehrb. wollen ihm um Gottes willen ein jährliche Hülf zum Studio väterlich verordnen. Dagegen wird Gott gnädiglich viel Strafen lindern, wie der Sohn Gottes spricht: wer den geringsten unter den Meinen um der Lehr willen einen Trunk Wasser gibt, der wird Belohnung haben. Derselbige allmächtige Sohn Gottes, Jesus Christus, wolle Ew. Ehrb. und die Euern allezeit gnädiglich bewahren und regiren. Den 18. Augusti 1553.

Ew. Ehrbarkeit
williger
Philippus Melanthon.

Corpus Reformatorum
Edidit
Carolus Gottlieb Bretschneider
Volume VIII
Hallis Saxonum
C. A. Schwetschke Et Filium
1841