An die Grafen Wilhelm und Georg Ernst von Henneberg.
Gotte Gnad rc. – E. F. G. bitt ich in Unterthänigkeit gnädiglich Gedult zu haben, daß ich nicht zeitlicher E. F. G. Antwort zugeschrieben, denn ich durch die Augsburgschen Kirchensachen verhindert worden, wie E. F. G. Berichtanhören mögen von Zeigern dieser Schriften.
Und ist Zeiger dieser Schriften Pastor der Kirchen zu Heinchen, bei Witeberg gelegen, ein verständiger, gelerter, gottforchtiger Mann, der ohn Zweifel E. F. G. Canzlern bekannt ist, und ist bei zwanzig Jahrn bei uns gewesen, und hat mit etlichen, ehrlichen vernünftigen Leuten in besondrer Freundschaft gelebt. E. F. G. werden auch selb aus seinen Reden seinen Verstand merken. Er ist nicht fern von Söst geboren, und ist sein Name Christophorus Wusthofen, und wiewohl seine Stimme etwas dunkel ist, so sind doch andre seine Tugenden so groß, daß ich ihn zu einer ziemlichen Regirung mit Gottes Gnaden tüchtig acht. Doch stehet E. F. G. ganz frei, nach der Verhöre von ihm zu schließen. Er bedenkt selb, wie ein schwerer Last ist itzund eines vernünftigen, gottfürchtigen Superindenz Ampt, und ist wohl zufrieden, was E. F. G. schließen werden. So er aber angenommen würde, bitten ich und Er, E. F. G. wollen Gott zu Lob und zu gutem Frieden in der Herrschaft ein christlich Consistorium verordnen. Das wird durch Gottes Gnad auch bei den NAchkommen ein großen Nutz wirken. Der allmächtige Sohn Gottes Jesus Christus, der ihm gewißlich ein ewige Kirchen im menschlichen Geschlecht durch das Evangelium sammlet, wolle E. F. G. gnädiglich bewahren, stärken und regirn. Datum Torga 28. Octobris 1552.
Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen VII.
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1840