Edler und wohlgeborner, gnädiger Herr, E. Gnaden sei mein armes Gebet und Dienst allzeit zuvor.
Gnädiger Herr! Es hat mir Herr Rudolph von Wazdorf befohlen, unter Wegen durch einen bestellten Boten zu schreiben die Geschichte, (so ichs also nennen soll), die mit mir zu Worms geschehen.
Und erstlich hat man meiner Zukunft gar nicht gewartet zu Worms; darum auch ein Verbot entgegen geschickt, und mich im freien Kaiserl. Geleit verdammt, ehe ich kommen bin und verhöret worden, darnach mich eilends abzufertigen, vor Kaiserl. Majestät gefragt, ob ich meiner Bücher beständig, oder widerrufen wolle: darauf meine Antwort gethan, wie ich achte, E. Gnaden bekundigt sei. Alsbald hat Kaiserl. Maj. erbittert auf mich, mit eigener Hand ein ernstlich Mandat gefället, und den Reichsständen fürkommen lassen, wie sie gedäucht wider mich zu handeln, als einem christlichen Kaiser und Vogt des Glaubens, wider einen halsstarrigen, verstockten Ketzer gebührt, doch das Geleit vorhalten wollen.
Da sind etliche vom Reich ausgeschossen, mich zuvor gnädiglicher und freundlicher zu vermahnen, daß ich sollt meine Bücher und die Stiche untergeben Kaiserl. Maj. und des Reichs Ständen; und bin allda gefordert für den Bischof zu Trier, Markgraf Joachim, Herzog Jörg von Sachsen, Bischof zu Augsburg, Deutschen Meister, Bischof von Brandenburg, Graf Jörg von Wertheim und zween von etlichen Städten. Da ist der Doctor, Kanzler des Markgrafen zu Baden, aufgestanden, und fürwahr eine geschickte, wohlgestalte Vermahnung an mich gethan, daß ich bekennen muß, der Official von Trier, der vor Kaiserl. Maj. redet, ihm das Wasser nicht reichen mag; und ist die Meinung gewesen: Es sei nicht die Meinung, daß man sich mit mir in Disputation begeben wolle, sondern ein gnädige, treue brüderliche Vermahnung aus christlichem Mitleiden, an mich zu thun, nämlich, daß ich bedenken soll, was Unraths und Aufruhr daraus erwachsen würde, auch angesehen viel Aergerniß und Anstoß daraus entspringen; und die Oberkeit in Ehren zu halten, um brüderlicher Lieb willen viele Dinge nachzulassen, und in allen Dingen das Beste fürzuwenden wäre; ob auch schon die Oberkeit zuweilen irret, doch ihr Gewalt damit nicht verloren wäre, dennoch schuldig ihnen unterthan zu sein, und desgleichen.
Habe ich darauf geantwortet: ich möge und wolle mich und meine Bücher nicht allein Kaiserl. Maj., sondern auch einem jeglichen Geringsten untergeben; aber doch vorbehalten, daß nicht etwas wider das heilige Evangelium erkennt und beschlossen wird. Auch so hab ich noch nie gelehret, daß man Oberkeit verachten sollt, sie sei gut oder böse. Ich fecht auch den Pabst nicht an, noch das Concilium, ihres bösen Lebens oder Werks, sondern der falschen Lehre halben. Denn in falscher Lehr hört auf Gewalt und Gehorsam. Und hab nämlich den Artikel angezeigt in Costenz1) verdammt: Tantum una est sancta, universalis Ecclesia, quae est numerus Pracdestinatorum2). Diesen Artikel wollte ich nicht lassen verdammt sein, denn er ist ein Artikel unsers Glaubens, da wir sagen: ich glaube eine heilige christliche Kirche. Desgleichen sind Aergerniß in Werken zu meiden, aber in der Lehre müssen sie bleiben. Denn Gottes Wort ärgert allezeit die Großen, Weisen und Heiligen; wie auch Christus selbst ist von Gott gemacht in Signum contradictionis3), und gesetzt in ein Fall vieler von Israel (Luc. 2, 34.). Darum könnt ich brüderlicher Liebe nichts Weiters nachlassen, denn so viel dem Evangelio und Glauben leidenlich wäre.
Da nun hiemit nichts an mir geschaffen ward, hat mein G. Herr von Trier mich neben D. Hieronymo4) und Licentiaten Amsdorf sonderlich zu sich genommen, und den Official mit D. Cochleus, Dechant zu Frankfurt, mit mir für seine Gnade allein mich lassen bestehen; aber es war eine lose Disputation, daß sie mich mit scharfen Stichworten versuchten, zu dem Ziel aber nicht trafen. Ich sprach: der Pabst war kein Richter in Sachen, die Gottes Wort und Glauben betreffen; sondern ein Christenmensch müßt zusehen und richten, gleichwie er auch darnach leben und sterben muß; denn Glaube und Wort Gottes ist Jedermann eigen in der ganzen Gemeine. Das gründete ich auf St. Paul. (1 Cor. 14.): Revelatum assidenti si fuerit, prior taceat5). Aus welchem Spruch klar ist, daß der Meister dem Schüler folgen soll, so er es bessers hat in Gottes Worten. Und der Spruch blieb bestehn und steht noch, daß sie nichts dawider aussprachen. Also schieden wir von dannen.
Darnach ward zu mir verfügt der Kanzler von Baden und Doctor Peutinger, mit mir aber zu handeln, meine Bücher zu untergeben Kais. Maj. ohn allen Vorbehalt; denn ich mich sollt das Beste zu ihnen versehen, sie würden christenlich schließen. Da sie mich hart allhie drungen, stellet ichs auf ihr Gewissen, ob sie mir rathen wollten, daß ich so frei auf Kais. Maj. und andren trauen sollte, sintemal sie bereit mich verdammt, meine Bücher verbrennt; ob ich nicht redlich Ursache daraus hätt, mich besorgen und den Vorbehalt billig verwendet, daß sie nichts wider das Evangelium beschließen; und ob die Ursache nichts war, dennoch die heilige Geschrift verbeut auf Menschen vertrauen, wie Jer. 17. sagt: Maledictus qui confidit in hominem6). Also schieden wir. Aber ich wollt untergeben mit dem Zusatz, daß sie nichts wider Gott beschlössen. Den Zusatz trauten sie nicht zu erheben.
Darnach ließ mich mein G. Herr von Trier allein zu sich auch allein fordern; denn seine F. G. fürwahr in dieser Sache sich ganz gut und mehr denn gnädig erzeiget, hätts gerne gut gemacht. Hielt mir aber solchs für; antwort ich wie vor, wüßt auch nicht anders zu antworten; also ließ er mich. Bald darauf kam der Official mit einem Grafen und Kais. Maj. Kanzler, als einem Notarien, und entbotend mir von Kais. Maj.: Weil ich nicht weichen wolle von meinem Fürnehmen, sollt ich mich von dannen machen und zwanzig Tag Geleit haben; Kais. Maj. wollt darnach thun, was sich gebühre gegen mir zu thun. Also danket ich Kais. Maj. und sprach: sicut Domino placiut, ita factum est; sit nomen Domini benedictum7). Sie bunden mir auch ein, unter Wegen nichts zu predigen noch zu schreiben; sprach: ich will es alles thun, was Kais. Maj. gefällt, doch Gottes Wort will ich ohngebunden lassen, wie St. Paulus sagt: Verbum Dei non est alligatum8)
Also bin ich geschieden und jetzt zu Eisenach, acht wohl, sie werden mich beschulden, ich hab das Geleit gebrochen mit Predigen zu Hersfeld und Eisenach. Denn sie suchens genau. Hiermit befehl ich mich E. G. unterthäniglich. Eilends geschrieben in Eisenach. Die sanctae Crucis MDXXI.
E. G. Capellan
Martinus Luther.
Quelle:
Luthers Volksbibliothek Zu Nutz und Frommen des Lutherschen Christenvolks ausgewählte vollständige Schriften Dr. Martin Luthers, unverändert mit den nöthigen erläuternden Bemerkungen abgedruckt. Herausgegeben von dem Amerikanischen Lutherverein zur Herausgabe Luther’scher Schriften für das Volk Siebenter Band St. Louis, Mo. Druck von Aug. Wiebusch u. Sohn. 1862