Die Klage gegen die ihn verketzernden Waadtländer Pfarrer Zebedee und Lange hatte Calvin, unterstützt von einer Gesandtschaft des Genfer Rats, in Bern erneuert; das Urteil fiel aber so ungünstig für Calvin aus, dass er gegen einzelne Punkte Protest einlegt. Eine Stelle in einer seiner Schriften von Christi Verzweiflung am Kreuz bot Calvins Gegnern Anlass, ihm allzu menschliche Darstellung Christi vorzuwerfen; Calvin schob die Schuld auf Missverständnis infolge eines Druckfehlers, worauf der Berner Rat antwortete, in einer so wichtigen Frage wäre genaue Korrektur vor dem Druck am Platz gewesen. Zum Brief an Zebedee über Zwinglis Lehre vgl. 36.
Protest gegen das Urteil des Berner Rats.
Hohe, mächtige, sehr geachtete Herren, wiewohl Johannes Calvin, Pfarrer der Genfer Kirche, von seinen Herren und Oberen mit andern Beauftragten gesandt, in Bern gewesen ist, so erscheint er doch, weil in Ihrer Antwort mehrere Punkte ihn persönlich treffen, nochmals vor Ihnen, um im einzelnen Ihnen auseinander zu setzen, was er für seine Pflicht und eine Entlastung seines Gewissens hält.
Erstens, wenn Sie sagen, es komme Ihnen nicht zu, seine Lehre zu bestätigen oder zu verwerfen, so bittet Besagter Sie, wohl zu bedenken, ob das nicht viel eher Ihnen zum Nachteil gereicht, als ihm persönlich zum Nutzen. Denn es handelt sich hier nicht um eine Lehre, die er privatim für sich hat, sondern um eine, die die Pfarrer Ihrer Stadt mit ihm gemein haben, nach ihren Aussagen vor Ihnen. So setzen Sie also den Glauben in Zweifel, der Ihnen tagtäglich gepredigt wird.
Doch ein andrer Punkt ist noch drückender, nämlich Ihre Mahnung an die gnädigen Herren von Genf, sie sollten den Druck von Büchern über die in Frage stehende Prädestinationslehre nicht dulden, weil das zu hoch und zu tief sei. Damit verurteilen sie, scheint es, indirekt, was besagter Verfasser dieser Erklärung getan hat. Seine Absicht war nun aber die Erbauung der Kirche Gottes, und er zweifelt gar nicht daran, dass Gott sein Werk allen denen hat zum Heile dienen lassen, die es verstehen, Nutzen daraus zu ziehen.
Was den Fehler angeht, der, wie jedermann sieht, ein Druckfehler ist, so fühlt sich Beklagter schwer gekränkt, dass er ihm angerechnet wird, als wäre er Druckerei-Korrektor; das ist aber sein Handwerk nicht. Auch ist der Fehler gar nicht so wichtig, da ja der ungebildetste Mensch, ja ein Kind, es merken muss, dass der ganze Zusammenhang nicht in dieser Linie läuft. Ferner enthält Ihre Antwort, hohe Herren, auch die Drohung, Bücher, die Ihren Reformationsgrundlagen zuwider liefen, sollten verbrannt werden, wenn sich solche vorfänden. Nun glaubt Besagter, weder Ihnen noch irgendeiner andern christlichen Obrigkeit Anlass zu solcher Drohung gegeben zu haben. Denn bisher hat er durch Gottes Gnade treulich gearbeitet für die ganze Christenheit und hofft, desgleichen zu tun ohne Unterbrechung bis an sein Ende. Deshalb hat er eine solche Entmutigung nicht verdient, besonders da er heutzutage von den Feinden des Glaubens gehasst und angefochten wird wie kein anderer. Es wäre eher die Pflicht jeder christlichen Obrigkeit, ihn zu unterstützen und ihm Handreichung zu tun, als ihn stille sein zu heißen. Tatsächlich konnte man den Papisten kein größeres Vergnügen machen, als seine Schriften zu tadeln oder zu brandmarken. Was den Brief angeht, den Sie ihm vorwerfen, worin er die Lehre Zwinglis verurteilt haben soll, so wundert er sich, dass ihm das nicht vorgelegt worden ist, so dass er sich davon hätte reinigen können, wie es vernünftig gewesen wäre. Da es aber nicht geschehen ist, so bittet er Sie, dass es wenigstens jetzt noch geschieht. Denn wenn er erfährt, worum es sich eigentlich handelt, so hofft er, Ihnen sofort und ohne Aufschub eine so gute hinreichende Entschuldigung geben zu können, dass Sie, wills Gott, damit zufrieden sein können. Noch mehr, die Zürcher Pfarrer, die dieser Fall doch näher anginge, sind gegen besagten Verfasser dieser Erklärung so wenig erzürnt, dass sie in Privatbriefen wie in Druckschriften erklärt haben, sie hielten ihn für einen guten, aufrichtigen Verteidiger des Glaubens der Schweizer Kirchen, besonders in der Sakramentslehre.
Im übrigen, hohe Herren, wenn Sie seine Forderung nicht unvernünftig finden, so bittet er Sie ergebenst, Sie möchten doch gnädigst allen Lästerern die Türe schließen und dafür sorgen, dass der Lauf des Evangeliums nicht gehindert wird, besonders, dass nicht die Bösen sich unter Berufung auf Ihr Vorgehen veranlasst sehen, niederzureißen, was Gott täglich aufbaut durch besagten Verfasser dieser Erklärung.
[Bern, April 1555.]