Gnade und Friede im Herrn. Durchlauchtiger, Hochgeborner Fürst, gnädiger Herr! Es hat der Schulmeister zu Dessau von mir begehret in Ew. Fürstl. Gn. Namen diesen Zeddel, wie ers nennet, was ich davon hielt, daß der Pfarrer und Prediger die Leute beweget und unruhig machte, daß sie Lieder und Gesänge des Palmentags und andre mehr Narrenwerk und Lotterwesen schelten. Solches höre ich nicht gerne nnd sorge, es kucke ein Geislein heraus, der Raum sucht etwas Sonderliches zu machen. Solche gleichgültige Dinge, wenn sie in unschädlichem Gebrauch und nicht ärgerlich, sollte man lassen gehen; oder so mans wollt ändern, daß es nicht einer allein vornähme im Haufen, sondern alle andern Oberherrn und Pfarrer solches mit bedachtem Rath thäten. Weil nun Ew. Fürstl. Gn. nicht allein Oberherr, sondern auch Archidiaconus sind, sollen sie nicht leiden, daß ein toller Kopf aus ihm selber hervor führe und die gleichgültigen Dinge verdammliche schelte. Es ist ihm nicht befohlen, ist auch noch viel zu ungelehrt dazu. Läßt man ihm das Läpplein, so wird er fortan lernen das Leder fressen, da muß man zusehen. Weiter werden Ew. Fürstl. Gn. wohl sich wissen hierin zu halten. Hiemit Gott befohlen, Amen. Dienstag nach Quasimodogeniti 1543.
Ew. Fürstl. Gn.
williger Martinus Luther.
Quelle:
Hase, Carl Alfred – Luther-Briefe in Auswahl und Uebersetzung für die Gemeinde herausgegeben Leipzig, Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel 1867Hase, Carl Alfred – Luther-Briefe in Auswahl und Uebersetzung für die Gemeinde herausgegeben Leipzig, Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel 1867