1.4.1535
Meines Bedünkens ist, lieber Herr Vicecanzler, nachdem mein gnädigster Herr begehret, wie weit man dem Könige in Engelland in Artikeln sollt nachgelassen werden, denn wir schon gethan haben. Will mans mit andern Worten reden oder stellen (damit wir andern Leuten ihren Verstand nicht verachten), bin ich wohl zufrieden; aber die andern Artikel und Hauptsache will sich nicht lassen anders glauben, noch lehren, sonst hätten wir wol zu Augspurg leichter mit Pabst und Käyer können eins werden, und vielleicht auch noch; und wäre schimpflich, daß wir sollten Käyser und Pabst nicht wollen einräumen, das wir nun dem Könige einräumeten. Wol ists wahr, daß man sollte Geduld haben, obs in Engelland nicht so plötzlich kann alles nach der Lehre ins Werk bracht werden (wie bey uns auch nicht geschehen ist). Aber doch müssen die Hauptartikel nicht geändert, noch verlassen seyn. Die Ceremonien sind weltliche Sachen, mögen mit der Zeit sich wol schicken, durch vernünftige Regenten, daß man darum nicht viel darf dißmal streiten noch sorgen, bis daß der rechte Grund geleget werde. Ob aber das Verbündniß mit dem Könige anzunehmen sey, im Fall daß er nicht in allen Artikeln mit uns stimmen würde, laß ich die lieben Herren nebst meinem gnädigsten Herrn bedenken, weil es ein weltlich Ding ist; doch dünkt michs gefährlich seyn, wo die Herzen nicht eines Sinnes sind, äusserlich sich vereinigen. Aber ich will mein Urtheil nun lassen seyn, GOtt weiß wohl Frommer und Feinde und aller Menschen Gedanken zu brauchen zum besten, wenn er gnädig seyn will. Actum Wittenberg, Donnerstag nach Ostern (1. April) 1535.
Martin Luther
Dr. Martin Luthers Sämtliche Schriften.
Siebzehenter Theil.
Johann Georg Walch
Halle im Magdeburgischen
Druckts und verlegts Joh. Justinus Gebauer