Den Erbarn und Weisen Burgermeistern und Rath zu Noriberg, Meinen günstigen Herren.
Meine willige Dienst Ew. Ehrbar Weisheit zuvor. Ich hab Ew. W. Schrift empfangen, darin E. W. begehrt daß ich mich nach Ostern gen Noriberg zu Anfang der Schule daselbst verfügen wolle. Wiewohl aber Ew. Ehr. Weisheit dazu andere Leut haben, das geschickt denn ich bin, und man mein nicht bedarf, auch ich schwerlich hie abkommen kann, und mir ungelegen ist von Haus zu seyn, jedoch bin ich auf Ew. Schreiben Ewr. Ehr. W. zu dienen willig, sonderlich in solcher Sache die Schule und Lehre betreffend, welche zu fördern ich nach meinem Vermögen schuldig bin. Gott gebe Gnad und Glück, daß solch Fürnehmen wohl gerathe, und gute Früchte davon folgen. Dieweil ich aber dem Durchlauchtigsten, Hochgebornen Fürsten und Herrn dem Churfürsten zu Sachsen, meinem gnädigsten Herrn, mit Dienst verpflichtet bin, kann ich nicht zusagen, bis daß ich dieß Ewr. Ehr. W. Begehr an mein gnädigsten Herrn den Churfürsten zu Sachsen bringe. So mir nun mein gnädigster Herr erlaubt, hinaus zu ziehen, will ich so viel mir möglich ist, E. E. W. gern zu Willen werden, denn Ew. Erb. W. zu dienen bin ich willig. Datum zui Wittbergam Sonnabend vor Laetare, anno M.D.XXVI.
E. Ehr. W.
Williger
Philippus Melanthon.
Bretschneider, Carolus Gottlieb Corpus Reformatorum Volumen 1 Halis Saxonum C. A. Schwetschke und Sohn 1834