Esslingen, 30. Oktober 1537
De34r Überbringer war bisher unter Schnepf in ärmlicher Stellung, ist aber jetzt vom Pfarrer und der Kirchengemeinde zu Pfullingen angenommen worden unter Vorbehalt Deiner Zustimmung; er ist fromm und verständig. Stehe ihm bei; Schnepfs Einwilligung wirst Du leicht erhalten.
Ceterum fausta audimus de tollendis imaginibus per ducatum, unde gratias agimus domino, qui tuis conatibus dedit successum; interim dissimulamus calumnias multorum, qui nihil aliud didicerunt.
Stephans (Schäffers) Sache, die Du mir und dem Schreiber empfohlen hast, wünschen wir zu fördern, bedürfen aber Deiner Hilfe, da gewisse Leute, weil es sich um eine Ausgabe handelt, ganz abgeneigt sind. Schreibe an den Rat und sorge, daß Machtolf den Brief erhält; so werden wir eine günstige Gelegenheit abwarten. Ich sende für Deine Gattin unser Gebetbüchlein, das die Straßburger, ohne uns zu befragen, mit Titel und Bildern geschmückt haben, woran aber kein Frommer Anstoß nehmen wird. Ich empöfehle unsere Kirche und alle Brüder Deinem Gebet.
Cursim, 30. Octobris
Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blaurer
1509 – 1548
Herausgegeben von der Badischen Historischen Kommission
Bearbeitet von Traugott Schieß
Band I
1509 – Juni 1538
Freiburg i. Br.
Verlag von Friedrich Ernst Fehsenfeld
1908