Calvin, Jean – An Bullinger in Zürich (418).

Vgl. 407 u. 416.

Über die Schrift gegen Westphal und die Anklage gegen Zebedee.

Bei der Verteidigung unseres Consensus, die ich dir hier sende, wirst du dich vielleicht über meine Kürze wundern. Ich habe dafür keinen Grund, als dass es mir nicht gut schien, um eine Sache, die schon so oft und so ausführlich behandelt worden ist, mehr Worte zu machen. Es hätte vielleicht einen Mittelweg gegeben; aber da ich vor Euch reden sollte, hat mich eine gewisse Scheu zur Knappheit gezwungen. Freilich, so zusammengedrängt meine Darstellung ist, so glaube ich doch, die Hauptsache ganz umfasst zu haben. Wenigstens habe ich mit Wissen nichts weggelassen, was mir der Erwähnung wert schien. Ich habe mir aber sehr Mühe gegeben, bei der Polemik gegen ein paar ungelehrte Leute niemand von denen zu verletzen, die man mit Nutzen als Freunde behält. Wenn ich auch nicht jeden billigen, geneigten Leser für uns gewinne, so wird uns doch gewiss, hoffe ich, auch niemand entfremdet. Wiederum bin ich über die paar Gegner scharf hergefallen, um an ihnen nebenbei vielen andern einen Schrecken einzujagen. Eins fürchte ich: du wirst zuweilen finden, ich gewähre ihnen mehr, als recht ist. Doch habe ich das absichtlich getan, damit, wenn sie sich nochmals auflehnen, ihr Eigensinn umso hässlicher dasteht, die uns beipflichtenden Gelehrten aber, die, wie ich sehe, zur offenen Stellungnahme nicht den geziemenden Mut haben, einen günstigen Vorwand dafür bekommen. Doch überlasse ich dies Eurem Urteil. Billigt Ihr mein Werk, so verhandelt mit den übrigen, wenn Ihr nicht etwa mir teilweise Veränderungen empfehlt. Bis du mir schreibst, was ich tun soll, will ich ruhig warten.

Sieh, während ich es in deinem Auftrag unternehme, die gemeinsame Sache zu verfechten, schreit dieser windige Geselle Jerome [Bolsec] überall aus, ich sei gerade in diesem Punkte ein Ketzer. Von den Amtsbrüdern der Nachbarschaft begünstigen die einen die giftige Bestie, andere hetzen sie noch auf, andere treten in offenen Bund mit ihr und toben auf der Kanzel wider mich, andere schweigen. Schreibst du einmal nach Bern, so mahne doch Haller mit einem Wörtlein, damit er, der bisher träger als recht war, mich nicht länger so schmählich und furchtbar behandeln lasse. Wir sandten jetzt einen unserer Kollegen nach Bern, um unsere Klage vorzubringen. Auf den Erfolg sind wir ängstlich gespannt. Über unsere sonstige Lage wird dir der erlauchte Überbringer, Herr Marchese di Vico, berichten und Dir zugleich erklären, weshalb er diese Reise unternommen hat. Lebwohl, hochgeachteter Mann und stets verehrter Bruder. Die Herren Gwalther, Pellikan, Zwingli und die übrigen Brüder, auch deine Schwiegersöhne und Töchter grüße vielmals von mir. Auch meine Kollegen lassen dich grüßen. Der Herr sei stets mit Euch, er leite Euch mit seinem Geiste und lasse Euch zunehmen an Segen.

Genf, 6. Oktober 1554.