yetzund zu Speyr versamlet / wider D. Hanns Fabri Pfarrherren zu Lindaw ec. Missiuen und Sendbrief
Wolffgang Capitons
Mense Augusto, Anno M.D.XXVI.
Durchleuchtigster Großmechtiger Fürst und herr / Rö. Key. Mt. statthalter / Hochwürdigsten / Hochwürdigen / Durchleuchtigsten / Durchleuchtigen / Hochgebornen / Churfürsten / Edlen / Strengen / Hochgelerten / VEsten / ERsamen / WEysen ec. gnädigsten und gnädigen / besonders günstigen gebietenden herren / und gute freünd. E.F.D. CH. und F.G.G. und gnaden und früntschafft / sey die gnad gottes / und erkantnuß Christi JEsu unsers herrn und erlösers / mit erbietung meiner schuldigen undertenigen dienst zuvor.
Nach dem Dr. Hans Fabri / ein besondern brief von mir geschriben / wider form der recht verteutscht / durch den truck ußgeben hat / mit grossem falsch und verlesterung. Und da mit mich armen berüchtiget / und in alle welt auß geben / Das ich schädlich / auffrürisch / unerhörte lugen geschriben / und understanden haben solle / die undertonen gegen ir oberkeit / auch bey den Eidgnossen uff zuwicklen / mitt seltzaen geschwinden practicken / blutvergiessen / anzustifften / den bauren zu predigen / zu raten und zu helffen / wider ire oberherren / und gewißlich verachte alle hocheit / der fürsten und des Adels / Dero undergangg ich gern sehe / und zu fürdern begere ec. In wölchem allem / er mir gewalt und unrecht thut. Dann landtkundig ist es wes fleyß ich neben andern predicanten gepraucht hab / in der vergangnen entpörung / die bewegten unnd auffrürigen zu demmen / unnd zu friden zu bringen.
Dennocht hat D. Hans Fabri / durch fälschung gedachts briefs / unnd andere böße practick zu wegen bracht / das ein Ersamer Rhat zu Straßburg / gegen mir sträflich zu handeln fürgenomen / unnd hetten auch sollich straff volstreckt / wo nit Copey meins brieffs jn zugeschickt worden / und sye in meim abwesen durch sich selbs / und andere gelerten augenscheinlich den vilfaltigen flasch auß der selbigen befunden hetten. Also gewaltige zeügnüß hat ein lobliche Eidgnoschafft durch benanten D. Hansen Fabri berett und auffbracht / wider mich geben / in den briefen / so sye deßhalb an E.F.D. unnd G. auch an ein Ersamen Rhat zu Straßburg geschriben / die er D. Hans Fabri selbs durch den truck hat lassen außgon. Deßhalb mir von nöten gewesen / durch gleichförmig außschreiben / mein unschuldt fürzugeben / und söllich gezeügniß abzulenen / on jemants verletzung / und hinach gegen E.F.D. unnd G. mich underteniglich zu entschuldigen / die ich für mein gnädigste und gnädige herrn / im hertzen / als von gott fürgesetzte herschafft erkenne / und offenlich vergihe / und alweg verichen hab. Auch mit undertenigem fleyß ir hochheit / ehr / und wolfart alzit gefürdert und noch gern fürdern wolte. Dar wider kein biderman reden mag / er sey hoch oder niders stands. Dann ich weiß / dz ich solchs von gots wegen schuldig binn / und getrulich gethon habe. Dwil nun ich vilfaltig / für aller teütschen nation beclagt binn / hab ich sölliche beschuldigung alle / gegen der gemeyn / verantwurten müssen / auff das nit jemants gedechte / das er D. Hans Fabri etwas worhafftigs wider mich jnbracht hette / wölches verantwurten der notturfft nach weytleüffig ist / und ist doch nit alles vcn nöten / mich gegen E.F.D. und G. als hochverstendigen / zu entschuldigen / Darumb mein geflissen undertenig bitt umb gottes und der gerechtigkeit willen / nachgeende ort zu hören.
Zum ersten die vorred / zu allen Christen / darin begründte ursach meins brieffs angezeigt. Item volgende artickel / nemlich den andern und. 37. darin gesehen wie fern ich und andere Christliche prediger / und wer sunst / auch durch was mittel er die uffrur verursacht habe. Den. viii. in dem ich geste / wie KEy. Mt. man daren on verletzung ir Mt. gotzlesterig genant werden möchten. Den. ix. der meldet / wie ich die hochloblichen Fürsten mein gnedigsten und gnedigen herrn / nie tyrannen gescholten hab.
Den xxviii. und lv. die beweysen und außfündig machen / das ich nit begert noch geschriben hab / die Disputation zu Baden beschehen / zuverkeren / mit erklerung des offenlichen schädlichen falschs D. Hanns Fabri / der mein brief in worten und verstand gefälschet / unnd durch sein erdachte gloßen / in ein mißverstand gezogen hat / das von jm nit mag auß unwissenheyt beschehen seyn / wiewol er kein rechte erfarung in keiner kunst hatt / sonder allwegen zum pracht auff den scheyn getrachtet / wie yetzund / Gottlob / die kinder in ersten jaren jrer leer versteen und wissen.
Dann wie ich das wörtlin Catastrophe, das er verkerung teutschet / gepraucht hab / also ist es im gemeynen schuler prauch / und bey allen Kriechen und Latinischen schreybern / der massen allweg / unnd nie anders / gepraucht / on in etlichen alten und verlegenen vocabularien / darauß zwar D. Fabri / sein kriechisch fast kan / welche vocabularien bey den kinder lerern für glaubwirdig nie angenommen seind. Doch seind ander ding mehr / die er auch in meim brief gefälschcet hat / mir zu nachteyl / in welchen zulesen / ich Ewer Hochheyt / so mit mehren geschefften beladen seyn / verschonen will
Wo aber E.F.D. und G. mich schuldig / und als den befunden / der geschriben oder geredt / wie Faber von mir außgibt / oder der einige auffrur oder ungehorsam / wider die zeytlich Oberkeit ye gefürdert / ja nit treffenlich widerfochten hab / so empeut ich mich leybs straff anzunemen. Unnd bezeug mich vor Gott / in des augen ich stehe / das ich mich nit enteussern wölle. Und sag auch / das E.F.D. und G. sollichs zu thun schuldig seyn / nach Göttlichem gebott. Deutero. am. xviii. Capitel angezeygt. So ich aber unschuldig von Ewer Hocheit verstanden würd / wie ich zu Gott gentzlich verhoffe / als dann ist mein undertänig geflissen bitt / das D. Hanns Fabri / und anderer brief fälscher anklag nit angenommen / sonder ich unnd andere fromme biderleut / auß verdacht gelassen / und jn gar kein glaub wider uns unverhört / geben werde / wie sich gegen denen gepurt / so sich keiner offenlichen unwarheyt / auch von grossen gemeynden / als von der Stat Bern unnd andern / zuschreyben beschemen / Das wil ich umb E.F.D. Chur. und F.G. und G. ungunst / gegen Gott mit meim gebett / und befolhenem dienst im wort / gegen der welt / mit zeytlicher schuldiger dienstbarkeyt und gehorsam /alweg alles vermögens verdienen / Die Gott der Almechtig mit seiner heylsamen erkandtnuß weyters begabenn / und zu Christenlichen gottseligen Regiment langwirig unnd gesundt bewaren wolle. Geben STraßburg am Dreytzehenden tag Augusti. Anno 1526.
E.F.D. Chur. und F.G. und G. und freundtschafft
Underthäniger gehorsamer
Wolffgang Capito.