Calvin, Jean – An die Pfarrer von Montbeliard.

 

Vgl. 253. Toussaint war in Montbeliard des Interims wegen als Pfarrer abgesetzt, doch wünschte Herzog Christoph, er möge seine Lehrtätigkeit beibehalten.

Lehramt und Pfarramt.

Auf die Frage, die uns von dem treuen Knecht Christi, unserm lieben Amtsbruder Pierre Toussaint, vorgelegt wurde, haben wir nach gebührender Anrufung des heiligen Geistes folgende Antwort beschlossen. Erstlich sehen wir zwei Gründe, die Toussaint zur Auswanderung bewegen könnten. Denn weil ihm die Verwaltung der Sakramente, die doch ein Teil des Amtes ist, das er bisher in der Kirche zu Montbeliard bekleidet hat, genommen worden ist, so kann er als abgesetzt gelten. Da ferner die übrigen Brüder, seine bisherigen Kollegen, entlassen worden sind, muss er fürchten, durch das Behalten der Lehrstelle vielen Ärgernis zu bereiten, als ob er sich von denen trennte, die gemeinsam berufen waren, und es werden es viele so auslegen, als sorge er mehr für seine persönlichen Verhältnisse, als für das gemeine Wohl der Kirche. Als nun vor Monatsfrist alle Brüder [von Montbeliard] um Rat fragten, was sie tun sollten, antworteten wir folgendermaßen: „Wenn auch der ein Verräter ist, der willig weicht und seinen Posten verlässt, so ist es andrerseits doch nicht unsere Pflicht, Widerstand zu leisten, wo man uns zwingt, wenn uns nicht etwa die Gemeinde besonders aufforderte, es zu wagen. Eure Lage ist nun aber ganz anders. Solange Ihr Hirten waret, fehlte Eurer Herde Eure tätige Fürsorge nie. Jetzt, da es keinen Nutzen hätte, länger auszuharren, und Eure Schafe selbst, denen Ihr verpflichtet waret, es nicht einmal für nützlich halten, dass Ihr weiterhin widersteht, seid Ihr Eurer Pflicht entbunden.“ Wird die hier angeführte Ausnahme angenommen, so ist die erste Schwierigkeit gelöst. Denn Toussaints Weiterwirken wird gewünscht, sowohl von dem durchlauchtigsten Herzog Christoph, als vom Volk selbst. Also so lange er eine Gemeinde hat, der er nützen kann, handelt er allem Anschein nach nicht richtig und pflichtgemäß, wenn er sie verlässt. Wenn er festgehalten würde unter der Bedingung, er müsse die Freiheit, rein und ehrlich zu lehren, durch irgendwelches sündige Paktieren einschränken, wie es viele getan haben, so wäre es hundertmal besser, zu sterben, als die Lehrstelle um solchen Preis zu erkaufen. Doch nun, da ihm vollständige Freiheit geboten wird, Christum zu bekennen, besteht kein Grund, sich der Forderung zu entziehen. Wenn ihm nun ein Teil seines Amtes genommen wird, so ist das zwar recht schmerzlich, aber deshalb ist er doch nicht ganz seiner Verpflichtung gegen die Kirche entbunden, denn er ist ja nicht ganz von seinem Amte abgesetzt. Denn wenn er das Pfarramt nun auch nicht in jeder Beziehung ausüben kann, so ist es doch noch viel, wenn er das Lehramt noch hat. Und da ja die Sakramente gleichsam nur zum Worte hinzutreten, so wäre es doch widersinnig, wollte man auch das Wort, das doch die Hauptsache ist, von sich werfen, wenn sie weggenommen sind. Also ist die Meinung unserer verehrten Brüder, der Pfarrer der Kirche zu Straßburg, ganz richtig, dass die Kirche zeitweilig durch das Wort allein, auch ohne die Sakramente, erhalten werden könne. Wenn Toussaint bisher gar keine Beziehung zur Kirche von Montbeliard gehabt hätte, so wäre es sogar recht wünschenswert für sie, wenn er zu freiem Lehren, aber noch nicht zur Sakramentsverwaltung zugelassen würde. Jetzt, da die Macht der Finsternis so stark geworden ist, dass der Satan durch seine Diener unserm Bruder entreißt, was er durch Christi Wohltat inne hatte, was bleibt da anders übrig, als zu jenen ersten Schritten zurückzukehren und dem bloßen Lehren und Ermahnen sich treulich zu widmen, bis der Herr wieder aufrichtet, was jetzt zusammengebrochen ist? Als vor Zeiten durch die Wut der Tyrannen die heiligen Hirten aus ihren Gemeinden verjagt wurden, besuchten sie sie heimlich, zuweilen sogar als Soldaten verkleidet, wie uns Eusebius berichtet. Deshalb ist die Möglichkeit, die Toussaint geboten wird, noch weniger zu verachten, dass er denen, deren Pfarrer er bisher war, nun als Lehrer diene. So tritt er ein Gott wohlgefälliges und der Kirche nützliches Amt an, auch wenn ihm die Hälfte seiner bisherigen Amtstätigkeit genommen ist. Darauf weist ja auch das Beispiel der Propheten hin, die, als der Tempel in Trümmern lag und der Opferkult zeitweilig unmöglich war, doch ihre Lehrtätigkeit auszuüben fortfuhren. Wohl war das ihre Klage: Wie sollten wir des Herrn Lied singen im fremden Lande? [Psalm 137, 4]; aber indem sie dem Volke dieses Lied dichteten, übten sie ihr Lehramt aus. Ebenso darf ein Pfarrer, wenn ihm gewaltsam der Sakramentsgebrauch geraubt wird, durchaus seinen Posten nicht verlassen und sein Lehramt wegwerfen; vielmehr muss er ganz besonders darauf dringen und gewissermaßen seinen Eifer und Fleiß in der Lehrtätigkeit verdoppeln, wenns geht. So ist unser Beschluss: Da Toussaint die Sakramentsverwaltung zwar entzogen wird, der durchlauchtigste Herzog ihm aber eine Lehrstelle anbietet und das Volk sein Weiterwirken wünscht, so ist seine Entlassung nicht der Art, dass er dadurch seiner Pflicht entbunden würde, da er seinem Lehramt sich widmen muss, solange er Freiheit hat, die reine Lehre zu verkünden. Das halten wir nicht allein für ratsam, sondern für durchaus notwendig, wenn er sich nicht der Berufung von Gott, der er bisher gehorcht hat, entziehen will. Da wir fest überzeugt sind, dass er das herzlich verabscheut, so hegen wir die Zuversicht, es werde nicht schwer sein, ihn zum Bleiben zu bewegen.

Da er nun weiterhin fürchtet, die Böswilligen möchten behaupten, er lasse sich eher aus Sorge für seinen Bauch, als aus Eifer um die Erbauung der Kirche festhalten, so muss gewiss diesem Verdacht, so viel an uns liegt, eifrig vorgebeugt werden. Wenn ihn aber das heilige Band seiner rechtmäßigen Berufung festhält, wie wir glauben, so mag die Meinung der Menschen sein, wie sie will: er muss tapfer weiterwandeln in dem was nach seiner Meinung Gottes Wille ist. Wir erfahren ja auch zur Genüge, wie groß die Undankbarkeit unseres Geschlechtes ist. Freilich haben alle Knechte Gottes das Missgeschick erleben müssen, dass sie für das Gute, das sie taten, Böses hören mussten. Aber heute herrscht dieses Laster mehr als je. So darf auch unser Bruder Toussaint nicht erwarten, dass allen gefalle, was er in noch so großer Frömmigkeit unternähme, auch wenn er keine Todesgefahr scheute. Es gibt immer feige, nichtsnutzige Leute, die die Langeweile ihres Müßiggangs mit Verlästerung anderer totschlagen. Auch trennt sich Toussaint, wenn er die ihm angebotene Gelegenheit zur Erbauung der Kirche nicht abweist, keineswegs von seinen Brüdern, denen diese Gelegenheit genommen ist. Vielmehr müssen eher die Brüder ihn ermahnen, was noch übrig ist an Licht, nicht durch seine Schuld erlöschen zu lassen. Das steht den Knechten Christi wohl an, dass sie, wenn ihnen der Mund verschlossen wird, in jeder Weise danach trachten und das erstreben, dass die reine evangelische Lehre durch die Zungen anderer tönt und durch deren Stimme ihr Schweigen gleichsam wettgemacht wird. Nun bitten wir Gott, wie wir unserm Bruder Toussaint treulich geraten haben, was nach unserer Ansicht zum Wohl der Kirche dient, so möge auch er ihn stärken, mutig in den Kampf zu gehen, der ihm bevorsteht. Wir wundern uns nicht, wenn der fromme Mann bei so schwierigen Verhältnissen ratlos ist. Wir wundern uns auch nicht, wenn bei diesem plötzlichen Zusammenbruch der Kirche verschiedene Gedanken ihn beunruhigen. Wir wundern uns schließlich auch nicht, wenn in dieser bösen Zeit und unter diesem verkehrten, bösen Geschlecht ihm die Überlegung heiß und kalt macht, da er alle zufrieden stellen möchte. Aber wir wünschen ihm vor allem dazu herzlich Glück, dass er alle seine Gedanken, alle seine Pläne auf das eine Ziel hin richtet, Gott zu gehorchen und sich ganz seiner Kirche zu widmen. Das ist eine außerordentliche Gabe Gottes, dass er nichts anderes ins Auge fasst und wünscht, als für ein ruhiges, gutes Gewissen zu sorgen. Dass er nun, seinem eigenen Urteil misstrauend, sich vom Rat der Brüder leiten lassen wollte, darin bewundern wir seine fromme Bescheidenheit, wie sichs gebührt. Und wir sind gewiss bei diesem Rat nichts anderm nachgegangen, als was der Herr durch seinen Geist und sein Wort gebietet; wie wir ihn auch gebeten haben, er möge unser Herz und unsern Mund recht leiten. Auch Toussaint wird nun, wie wir hoffen, keine Frucht der Bescheidenheit ernten, die ihn reuen müsste, indem er seiner Berufung sicherer geworden ist und besser ausgerüstet zum Ertragen irgendwelcher Angriffe; denn im Vertrauen auf das Urteil frommer Leute wird er für die Verleumdungen der Bösen weniger empfindlich sein. Den Schwachen ist sicher damit genug getan, wenn sie hören, er sei in seiner Gemeinde geblieben, weil er dem Rat seiner Brüder nachgegeben habe. Außer der Rücksicht auf die Kirche hat uns auch die Frömmigkeit des tapferen Fürsten zu unserm Rat veranlasst, den wir so eifrig sehen, nichts zu unterlassen, um doch wenigstens etwas vom Reiche Christi in seinem Herzogtum unversehrt zu erhalten. Dieser heldenhaften Hochherzigkeit, die ihm vom Himmel verliehen ist, mit aller Kraft beizustehen, ist Toussaints Pflicht. Wir hoffen, der Segen Gottes werde sich bald durch alle Hindernisse einen Weg bahnen, ein so edles Beginnen zu fördern, dass es schließlich nicht ohne Erfolg bleibe.

Genf, 19. Februar 1549.