Christian Beyer an Hugolt von Einsiedel, 25.1.1522

Meine willig Dienst zuvorn. Gestrenger, ehrenvester, besonder günstiger Herr und guter Förderer. Ich laß euch wissen, daß sich die Universität mit dem Rath vereinigt hat, daß man in der Pfarrkirchen, dahin wir alle gehören, auf die Weise Messe halten soll.

Erstlich wird gehalten das Gesang mit dem Introitu, Gloria, et in terra, Episteln, Evangelio und Sanctus; darnach predigt man, darnach hebt man die Messe an, wie sie Gott unser Herr Jesus in coena ausgesetzt hat. Da spricht der Priester öffentlich verba consecrationis zu teutsch, und vermahnt das Volk, wer mit Sünden beschwert und nach der Gnade Gottes hungerig und durstig, dem wolle man des Herrn Leichnam und Blut reichen. Wenn man communicirt hat, so singt man Agnus Dei, Carmen und Benedicamus Domino.

Der Canon hat sich verkehrt. Hinfürder sollen wir kein Bettler, Mönch oder andere leiden. Die Armen soll man versorgen aus dem gemeinen Beutel, Darein sollen aller Fraternität, der XXI sind, den LEhen, wie sie vorffallen und der Kirchen Schätze. In einer jeglichen Gasse soll seyn ein frommer Mann, der auf die Armen Aufsehen soll haben etc., keinen offenbaren Sünder zu dulden, sondern dieselben von der Universität und Rath zu strafen.

Die Bilde wollen sie auch in der Pfarr nicht leiden, und mit der Zeit abethun, haben starke Schrift darwider geführt. Ich disputirt allein von neun rc. Sie wollen es nicht mehr gut seyn lassen; sie sagen straks: non facias tibi sculptile Deuteron VI. Exod. XX. et Baruch ult. Es ist nicht wenigers, daß den Heiligen viel Ehre widerfahren. Befehl mich euch. Mit Gabriel ist die Sache ganz gestillt. Datum Wittenberg Sonnabend Pauli Conversionis anno Dom. XXII.

Christianus Beyer, Doctor.

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834

Christian Beyer an Friedrich von Sachsen, 6.12.1521

Dem Durchlauchtigsten rc. Fürsten uned Herrn, Herrn Friedrichen … Churf., Herzog zu Sachsen rc.

Durchlauchtigster, hochgeborner Fürst, Ew. Chf. G. seind meine unterthänige willige Dienst zuvorn, Gnädigster Churfürst und Herr. Auf E. Chf. G. Befehl hab ich abermals E. Chf. G. Begehren die nächste Aufruhr belangend der Universität und Capitel vorgehalten, mit Anzeige, daß sie sich auf vorige meine Werbung, die vor acht Tagen geschehen, einer einträchtigen Antwort entschließen wollten; daß sie auch darob seyn sollten, damit nicht weiter Irrthum erfolge, und daß die Mißhändler in Straf genommen würden.

Also haben sie mir zu Antwort gegeben, daß sie E. Chf. G. nicht lang aufziehen wollten mit ihrer Antwort den Mißbrauch der Messen belangend; sie würden sich aber nimmermehr einer einträchtigen Antwort entschließen, dieweil der Ausschuß auf ihrer Meinung beruhe, und die andern bei dem Gebrauch bleiben wollten. Wie aber dem (sey), so sollten diejenigen, so es mit dem Ausschuß nicht hielten, ihre Meinung und Ursach, warum es nicht seyn sollt in Schrift bringen, welche alsdann E. Chf. G. zugeschickt sollt werden.

Zum Andern so hätten sie die ihren, so bei der Handlung gewesen, arrestirt, wollten auch dieselben in gebührliche Straf nehmen, wollten auch dafür sorgen, daß solch Vornehmen fürder unterlassen. In summa es sollen die Aufruhr etliche Studenten von Erffurth, die an ihnen selbst empörissch seyn, erweckt haben, gehen in Gestalt der Studenten und halten sich bei ihren Privilegien nicht gemäß, welche besser sey wären unter der weltlichen Hand. E. Chf. G. zu dienen bin ich willig. Datum am Tage Nicolai, anno XXI.

E. Chf. G.
unterthäniger
Christianus Beyer, Doctor.

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834

Christianus Beyer an Friedrich den Weisen 30.10.1521

Dem Durchl. … Herrn Friedrichen … Churf. und Herzog zu Sachsen rc.

Durchleuchtigster, hochgeborner Fürst. Ew. Chf. Gn. seind meine schuldige und unterthänige Dienst zuvorn. Gnädigster Churfürst und Herr. Auf Ew. Chf. Gn. jüngsten Befehl hab ich am Sonnabend nächst verschienen E. Chf. G. Credenz dem Ausschuß derjenigen, so E. Chf. Gn. von der Augustiner Sache zu Wittenberg geschrieben haben, überantwortet, und die Werbung lauts der überschickten Instruction gethan. Darauf sie ein Bedenken genommen, und wiewohl ich sie zum Theil mittler Zeit um Antwort angerede, so vermerk ich doch, daß der Ausschuß noch nichts einhelliges beschlossen, darzu die Sach von ihnen an die Universität und Capitel nicht gelanget, welches ich E. Chr. G. nicht hab wollen bergen. Was ich aber von ihnen zur Antwort erlangen, soll E. Chr.. G., den ich mit Fleiß zu dienen schuldig, ungesäumt zu wissen werden. Dat. Wittenbergk. Mitwoch nach Sanct. Iudae XXI.

E. Chf. G.

williger
Christianus Beyer
D.

Bretschneider, Carolus Gottlieb
Corpus Reformatorum
Volumen 1
Halis Saxonum
C. A. Schwetschke und Sohn
1834

Beyer, Christian – An Friedrich den Weisen

30. October 1521

Dem Durchl. … Herrn Friedrichen …. Churf. und Herzog zu Sachsen rc.

Durchleuchtigster, hochgeborner Fürst. Ew. Chf. Gn. seind meine schuldige und unterthänige Dienst zuvorn. Gnädigster Churfürst und Herr. Auf Ew. Chf. Gn. jüngsten Befehl hab ich am Sonnabend nächst verschienen C. Chf. G. Credenz dem Ausschuß derjenigen, so E. Chf. G. von der Augustiner Sache zu Wittenberg geschrieben haben, überantwortet, und die Werbung lauts der überschickten Instruction gethan. Darauf sie ein Bedenken [Bedenkzeit] genommen, und wiewohl ich sie zum Theil mittler Zeit um Antwort angeredet, so vermerk ich doch, daß der Ausschuß noch nichts einhelliges beschlossen, darzu die Sach von ihnen an die Universität und Capitel nicht gelanget, welches ich E. Chf. G. nicht hab wollen bergen. Was ich aber von ihnen zur Antwort erlangen, soll E. Chf. G., den ich mit Fleiß zu dienen, schuldig ungesäumt zu wissen werden. Dat. Wittenbergk. Mitwoch nach Sanct. Iudae XXI.

E. Chf. G.

Williger
Christianus Beyer
D.

Corpus Reformatorum
Edidit
Carolus Gottlieb Bretschneider
Volumen I.
Halis Saxonum
Apud C. A. Schwetschke et Filium
1834