Luther, Martin – An Hans Schotten, im Mai 1524.

Dem Gestrengen und Festen, Hans Schotten, Ritter rc., meinem lieben Herrn und Freund, Martinus Luther.

Gnade und Friede in Christo, unsern Herrn und Heiland. Gestrenger lieber Herr und Freund! Da ich vom ehelichen Leben anfing zu schreiben, besorgte ich wohl, es würde mir gehen, wie es jetzt geht, daß ich mehr damit würde zu schaffen gewinnen, dann sonst mit meiner ganzen Sachen; und wenn man sonst nirgend an spüren könnte, daß der eheliche Stand so göttlich wäre, möchte allein das genugsam sein, daß sich der Welt Fürst, der Teufel, so mannigfaltig dawider sperre, wehrt mit Händen und Füßen und allen Kräften, daß ja der Hurerei nicht weniger, sondern mehr werde. Ich habe vorhin geschrieben wie der Eltern Gehorsam so groß sei, daß ein Kind ohne ihren Wissen und Willen sich nicht verloben noch verehelichen solle, und wo es geschähe, die Eltern Macht haben, solches zu reißen. Nun fahren die Eltern herum zu sehr auf diese Seiten, und fangen an, ihre Kinder zu hindern und aufzuhalten nach ihrem Muthwillen, und (wie ihr mir neulich auch ein Stück erzählt), zu zwingen, die oder den zu nehmen, da keine Lust noch Liebe hinziehet: daß ich abermals hier meinen Rath und gute Meinung gezwungen werde auszulassen, ob jemand sich darnach richten und trösten möchte. Hiemit Gottes Gnaden befohlen. Amen.

Das erste, daß die Eltern die Kinder zur Ehe zu zwingen kein Recht noch Macht haben.

Es ist gar viel ein anderes, die Ehe hindern oder wehren, und zur Ehe zu zwingen oder dringen; und ob die Eltern gleich im ersten, nämlich die Ehe zu wehren. Recht und Macht hätten, so folgt daraus nicht, daß sie auch Macht haben, dazu zu zwingen; dann es ist je leidlicher, daß dir Liebe, welche zwei gegen einander haben, getrennt und verhindert wird, denn daß zwei zusammen getrieben werden, die weder Lust noch Liebe zusammen haben; sintemal dort eine kleine Zeitlang Schmerzen ist, hier aber zu besorgen ist eine ewige Hölle und alles Unglück das ganze Lebenlang. Nun spricht St. Paulus, 2 Cor. 10, 13., daß auch die allerhöchste Gewalt, nämlich das Evangelium zu predigen, und die Seelen zu regieren, sei nicht von Gott gegeben zu verderben, sondern zu bessern. Wie viel weniger sollte dann die Gewalt der Eltern oder irgend eine andere Gewalt gegeben sein, zu verderben, und nicht vielmehr allein zu bessern?

Darum ist das gewiß, daß väterliche Gewalt ein solch Ziel und Maß hat, daß sie nicht weiter sich strecket, dann so fern sie dem Kinde ohne Schaden und Verderben, sonderlich der Seelen sei. Wenn nun ein Vater sein Kind zur Ehe dringet, da das Kind nicht Lust noch Liebe hin hat, da tritt er über, und übergeht seine Gewalt, und wird aus Vater ein Tyrann, der seine Gewalt braucht, nicht zur Besserung dazu sie ihm gegeben ist von Gott, sondern zum Verderben, dazu er sie ihm selbst nimmt ohne Gott, ja wider Gott.

Desselben gleichen, wo er sein Kind verhindert, oder so läßt gehen, daß er ihm nicht gedenkt zur Ehe zu helfen, als sichs wohl begibt zwischen Stiefvater und Kindern, oder zwischen Waisen und Vormündern, da der Geiz mehr trachtet nach des Kindes Gut, denn nach seiner Nothdurft; da ist wahrlich das Kind frei, und mag thun als wäre ihm sein Vater und Vormünder todt, sein Bestes gedenken, sich in Gottes Namen verloben und versorgen, aufs Beste es kann. Doch so ferne, daß das Kind den Vater zuvor darum ersuche, oder ersuchen und ermahnen lasse, daß es gewiß sei, wie der Vater oder Freund nichts wolle dazu thun, oder mit vergeblichen Worten immer und immer aufziehen; dann in solchem Falle läßt der Vater seine Pflicht und Gewalt anstehen, und gibt das Kind in Gefahr seiner Ehre oder Seele: darum hat er verdienet, und ist billig, daß man nach ihm auch nicht frage, der nach deiner Ehre und Seele nicht fraget. Sonderlich dient dieß daher, wo die Freunde sich sperren, den armen Nonnen zu helfen zur Ehe, wie sie jetzt thun, und fragen weder nach Ehre noch Seele ihres Gelübdes: da ist genug ihnen angesagt, und darnach immerfort in die Ehe, im Namen Gottes, Freund zürnen oder lachen darum.

Aber der größte Knoten in dieser Frage ist wohl der: Ob ein Kind schuldig sei dem Vater gehorsam zu sein, der es zur Ehe oder zu der Person dringt, da es nicht Lust dazu hat? Denn daß der Vater daran Unrecht, und als ein Teufel oder Tyrann thut, nicht als ein Vater, ist leichtlich beschlossen und verstanden; aber ob das Kind solche Gewalt und Unrecht leiden solle, und solchem Tyrannen folgen, da stößt es sich, weil Christus Matth. 5, 39, 40. 41. öffentlich und dürr gebeut: Man soll dem Bösen nicht widerstehen, und zwei Meilen gehen mit dem, der eine Meile fordert, und den Mantel zum Rock fahren lassen, und auch den andern Backen herhalten. Daraus will folgen, daß ein Kind soll und muß solchem Unrecht gehorchen, und nehmen, wozu ihn solch tyrannischer unväterlicher Vater zwinget.

Hierauf antworte ich, wann man diese Sache bei den Christen handelt, so ist hier dem Ding bald gerathen. Dann ein rechter Christ, der dem Evangelio folget, weil er bereit ist, Unrecht und Gewalt zu leiden, es treffe auch Leib, Gut oder Ehre an, es währe kurz oder lang oder ewig, wie Gott will, der würde sich freilich nicht weigern noch wehren, solche gezwungene Ehe anzunehmen, und würde thun als einer, der unter den Türken oder sonst in Feindes Hand gefangen, müßte nehmen, welche ihm der Türk oder Feind zutrüge, eben so wohl als wann er ihn ewig in einen Kerker legt, oder auf eine Galeere schmiedet; wie wir davon haben ein trefflich Exempel an dem heiligen Erzvater Jakob, dem seine Lea ward mit allem Unrecht wider seinen Willen zugedrungen, und er sie doch behielt, wiewohl ers für den Menschen nicht wäre schuldig gewesen, ob er sie gleich mit Unwissen beschlafen hat; dennoch litt und duldet er solch Unrecht, und nahm sie ohne seinen Willen (1 Mos. 29, 23.).

Aber wo sind solche Christen? Und ob Christen wären, wo sind sie, die so stark sind als dieser Jakob war, daß sie solches über ihr Herz möchten bringen? Wohlan, mir gebührt nichts zu rathen noch zu lehren, ohne was christlich ist, in dieser Sache und allen andern. Wer diesem Rathe nicht folgen kann, der bekenne seine Schwachheit vor Gott, und bitte um Gnade und Hilfe, eben sowohl, als der, der sich fürchtet und scheuet zu sterben, oder etwas anderes zu leiden um Gottes Willen, das er doch schuldig ist, und zu schwach sich fühlet, dasselbe zu vollbringen, denn da wird nicht anders aus, das Wort Christi muß bleiben: Sei zu Willen deinem Widersacher, dieweil du mit ihm auf dem Weg bist (Matth. 5, 25.).

Es will auch nicht helfen die Ausrede, ob man wollte sagen, aus solcher gezwungener Ehe wird kommen Haß, Neid, Mord, und alles Unglück; denn Christus wird bald dazu antworten: da laß mich für sorgen, warum trauest du mir nicht? Gehorchest du meinem Gebot, kann ichs wohl machen, daß der keines kommt, das du fürchtest, sondern alles Glück und Heil; willst du auf ungewiß, zukünftig Unglück mein gewiß glückselig Gebot übertreten? Oder willst du Uebel thun, auf daß Gutes geschehe? Welches Paulus verdammt, Röm. 3, (8.). Und obgleich gewiß Unglück künftig und schon vorhanden da wäre, solltest du um deswillen mein Gebot nachlassen, so du doch schuldig bist, Leib und Seel zeitlich und ewiglich um meinet willen in die Schanze zu geben?

Doch den schwachen Christen, die solches Gebot Christi nicht halten könnten, wollte ich also rathen, daß gute Freunde bei dem Fürsten, Bürgermeister, oder andern Obrigkeit suchten und erwürben, daß solchem Vater seines freveligen Unrechts und teuflischer Gewalt gesteuert, und das Kind von ihm errettet, und er zu rechtem Brauch väterlicher Gewalt gezwungen würde. Dann wiewohl Unrecht zu leiden ist einem Christen, so ist doch auch die weltliche Obrigkeit schuldig, solch Unrecht zu strafen und zu wehren, und das Recht zu schützen und handzuhaben.

Wo aber die Obrigkeit auch säumig oder tyrannisch sein wollte, wäre das die letzte Hülfe, daß das Kind flöhe in ein anderes Land, und verließe Vater und Obrigkeit, gleichwie vor Zeiten etliche schwache Christen flohen in die Wüste vor den Tyrannen, wie auch Elias der Prophet floh in Aegypten vor dem König Jojakim, und die hundert Propheten, auch Elia selbst, vor der Königin Isebel (1 Kön. 17, 5., Kap. 18, 4., Jerem. 26,21.). Außer dieser dreien Stücken weiß ich einem Christen keinen andern Rath zu geben. Die aber nicht Christen sind, die lasse ich hierinnen schaffen, was sie könnten, und was die weltlichen Rechte gestatten.

Das Andere, daß ein Kind sich nicht soll verehelichen noch verloben, ohne Willen und Wissen seiner Eltern.

Wiewohl ich davon in der Postille auch geredet habe, so muß ich es doch hier wiederholen. Hier steht gewaltiglich und fest das vierte Gebot Gottes: Du sollst Vater und Mutter ehren, und gehorsam sein. Darum lesen wir auch kein Exempel in der ganzen Schrift, daß sich zwei Kinder selbst mit einander verlobt haben, sondern allemal geschrieben steht von den Eltern: Gebt euern Töchtern Männer und euern Söhnen Weiber, Jer. 29, (6.); und 2 Mos. 21, (9.) saget Moses: Wo der Vater dem Sohn ein Weib gibt rc. Also nahmen Isaak und Jakob Weiber aus väterlichem Befehl (1 Mos. 24, 1. rc.; Kap. 29, 23. 28.). Daher auch der Brauch gekommen ist in aller Welt, daß die Hochzeiten oder Wirtschaften öffentlich, mit Wohlleben und Freuden ausgerichtet werden, damit solche heimliche Gelübde verdammt werden, und der Ehestand mit Wissen und Willen beider Freundschaft bestätigt und geehrt wird. Dann auch Adam, der erst Bräutigam, seine Braut Heva nicht selber nahm, sondern wie der Text klärlich ausdrückt: Gott brachte sie vor zu ihm, und also nahm er sie an (1 Mos. 2, 22.).

Das ist aber alles geredet von solchen Eltern, die sich väterlich gegen das Kind halten, wie droben gesagt ist; dann wo sie das nicht thun, sind sie gleich zu halten, als wären sie nicht Eltern, oder wären todt, und das Kind frei, sich zu verloben und verehelichen, welchem es gelüstet. Denn aber halten sie sich nicht väterlich, wann sie sehen, daß das Kind erwachsen, und zur Ehe tüchtig und geneigt, und doch nicht dazu helfen und rathen wollen, sondern ließen es wohl immer so hingehen, oder auch dringen oder zwingen, geistlich oder keusch zu leben; wie bisher der Adel mit seinen Töchtern gefahren, und sie in die Klöster verstoßen hat.

Denn die Eltern sollen wissen, daß ein Mensch zur Ehe geschaffen ist, Früchte seines Leibes von sich zu ziehen, sowohl als ein Baum geschaffen ist, Aepfel oder Birnen zu tragen, wo Gottes hohe sonderliche Gnade und Wunder die Natur nicht ändert oder hindert: darum sind sie auch schuldig, den Kindern zur Ehe zu helfen, und aus der Gefahr der Unkeuschheit zu setzen. Thun sie das nicht, so sind es nicht mehr Eltern, so ist das Kind schuldig, sich selbst zu verloben (doch zuvor dasselbe angesagt, und der Eltern Lässigkeit beklagt), und ihm selbst aus der Gefahr der Unkeuschheit, und in den Stand, dazu es geschaffen ist, zu helsen, es gefalle Vater, Mutter, Freunden oder Feinden.

Auch wo es so fern kommt, daß über das Gelübde sie heimlich ein Leib geworden sind, ists billig, daß man sie zusammen lasse, und väterliche Gewalt die Hand abthue. Wiewohl im Gesetz Mosis Gott auch in solchem Falle das Kind dein Vater vorbehielt, wie 2 Mos. 22, (16,17.18.) stehet: Wann eine Dirne beschlafen wird von jemand, soll er sie begaben und zur Ehe behalten, will aber der Vater nicht, so soll er ihr die Morgengabe ausrichten rc. Aber zu der Zeit lag nicht viel an der Jungfrauschaft; weil aber bei unsrer Zeit ein großer Ekel ist, eine verruckte1) zu nehmen, und gleich für eine hohe Schande gerechnet wird, daß also das andere Theil dieses Gesetzes Mosis, von väterlicher Macht über die verruckte Jungfrau, demselben Kinde gefährlich und schädlich ist: so bleibt billig das erste Theil, daß sie der behalte, der sie geschwächet hat.

Daß aber Jemand wollte vorgeben: hat der Vater Gewalt, des Kindes Gelübde und Ehe zu hindern und zerreißen, so hat er auch Gewalt, ihm die Ehe zu verbieten, und zu der Keuschheit zu zwingen antworte ich: Nicht also. Ich habe daroben gesagt, ein Mensch sei geschaffen nicht vom Vater, sondern von Gott, daß er essen, trinken, Frucht haben seines Leibes, schlafen und ander natürliche Werke thun soll, welches steht in keines Menschen Gewalt zu ändern. Darum ist es gar viel ein anders, die Ehe mit dieser oder der Person hindern, und die Ehe gar absagen; denn gleichwie der Vater mag gebieten, daß sein Kind dieß oder das nicht esse oder trinke, hier oder da nicht schlafe: so kann er doch nicht wehren, daß es gar ohne Essen und Trinken und Schlaf bleibe, ja er ist schuldig, dem Kinde Essen, Trinken, Kleider, Schlaf und Alles zu versorgen, für des Kindes Noth und zu seinem Besten; und wo er das nicht thut, so ist er nimmer Vater, und muß und soll es das Kind selber thun.

Also auch hat er Macht zu wehren, daß sein Kind diesen oder den nicht nehmen, aber gar keinen zu nehmen, hat er nicht Macht, sondern ist schuldig dem Kinde einen zu geben, der ihm gut und füglich2) sei, oder sich versehe, daß er ihm füglich sei: thut er es nicht, so muß und soll das Kind selbst sich versorgen. Wiederum, kann er auch ohne Sünde sich seines Rechts und Gewalts verzeihen, und wann er treulich gerathen und gewehret hat, dem Kinde seinen Muthwillen lassen, daß es ohne Vaters Willen nehme, welchen es will; denn wer kann alles Unrecht wehren, wo man gutem Rath und treuer Meinungen nicht folgen will? Gleichwie Isaak und Rebekka ließen ihren Sohn Esau machen, wie er wollte, und Weiber nehmen, die ihnen nicht gefielen, 1. Mos. 28, (9.). In solchem Falle hat der Vater genug gethan seiner Pflicht und väterlicher Schuld, und ist nicht Noth, daß er es mit Schwert und Stangen wehre; Gott wird des Kindes Ungehorsam und Muthwillen wohl finden und treffen.

Summa Summarum, solche Sachen geschehen nach zweierlei Recht, christlich oder menschlich. Christlich soll es also zugehen, daß auf beiden Theilen Will und Wissen sei, daß der Vater sein Kind hingebe, nicht ohne Willen und Wissen des Kindes; wie geschrieben steht, 1 Mos. 24, (57. 58. 59.), daß Rebekka zuvor darum gefragt ward, und ihr voll Wort und Willen darein gab, daß sie Isaaks Weib sein sollte; wiederum, das Kind auch nicht ohne Wissen und Willen des Vaters sich vergebe. Geschiehts aber menschlich, und nach dem strengen Recht, so mag der Vater das Kind hingeben, und das Kind ist schuldig, ihm zu gehorchen, und der Vater hat Macht zu zerreißen das Gelübde, so das Kind gethan hat, und das Kind hat nicht Macht, sich hinter dem Vater zu verloben.

Will aber ein Theil christlich fahren, nämlich der Vater, so mag er sich seines Rechtes verzeihen, und das Kind lassen sich seines Muthwillens und Ungehorsams walten, und nach gethanem treuen, väterlichen Widerstand, Warnung und Rath, sein Gewissen entschuldigen, und dem Kind sein Gewissen lassen beschweret sein, wie wohl mehr Ungehorsam manchmal manche heilige Väter haben von ihren Kindern geduldet, ohne ihren Willen, und die Sache Gott heimgeben. Geschiehts aber weder menschlich noch christlich, sondern teuflisch, als, wenn der Vater mit Gewalt dringt zur Ehe, da kein Herz zu ist im Kind: so gedenkt dasselbige Kind, der Türk habe es gefangen, und müsse dem Feinde zu Willen leben, oder wo es mag, so entrinne es, wie gesagt ist.

Das sei diesmal zu einem Sendbriefe genug, es wird vielleicht die Sache selbst noch wohl mehr heraus zwingen, wie man soll dem Recht nach, und nicht allein dem Evangelio nach handeln. Anno 1524.

1) geschwächte
2) passend, angemessen.

Quelle:
Luthers Volksbibliothek Zu Nutz und Frommen des Lutherschen Christenvolks ausgewählte vollständige Schriften Dr. Martin Luthers, unverändert mit den nöthigen erläuternden Bemerkungen abgedruckt. Herausgegeben von dem Amerikanischen Lutherverein zur Herausgabe Luther’scher Schriften für das Volk Siebenter Band St. Louis, Mo. Druck von Aug. Wiebusch u. Sohn. 1862